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  • 26.04.2022 – 11:17

    Rogert & Ulbrich Rechtsanwälte

    Leasing- & Mietwagenrückgabe

    Erkrath (ots) - Viele Leasingunternehmen und Mietwagenfirmen bedienen sich gerne der Praxis, nach Rückgabe des Leasing-/Mietwagens Kratzer, Beulen und Flecken in Rechnung zu stellen, für die der Kunde nicht verantwortlich ist. Oftmals handelt es sich um reguläre, zulässige Gebrauchsspuren und nicht um Schäden, für welche der Kunde aufkommen muss. Sowohl Automobilhersteller wie bspw. VW, BMW, Audi & Mercedes aber auch spezialisierte Unternehmen wie Sixt/Allane, ALD & ...