Risikomanagement bei Naturgefahren: Debeka und Handwerkskammer Koblenz präsentieren Leitfaden
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Wiesbaden (ots) - Ob Einbauküche oder komplette Einrichtung: Viele Wohnungen werden ganz oder zum Teil möbliert vermietet. Das verkompliziert die Rechtslage bei Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung, so das Infocenter der R+V Versicherung. Ganz gleich, um wie viel und welche Gegenstände es sich handelt: "Wenn Hausrat mitvermietet wird, ist er Eigentum der Vermieterseite - und diese ist dann auch bei Schäden ...