Keine milderen Strafen bei Alkoholkonsum Kommentar Von Birgit Marschall
Düsseldorf (ots) - Immer wieder sorgen Gerichtsurteile für Empörung, die bei schweren Straftaten wie Mord, Totschlag oder gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge allgemein als zu milde empfunden werden. In der Vergangenheit war ein häufiger Grund für strafmildernde Umstände vor Gericht, dass die Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss standen. Der Große ...