Mitteldeutsche Zeitung: zum Altersgeld für Bundesminister
Halle (ots) - Zwei Jahre müssen Bundesminister dem Kabinett angehört haben, um Anspruch auf ein Ruhegehalt in voller Höhe zu haben. Dabei dauert eine volle Legislaturperiode vier Jahre. Volle Ansprüche nach halber Arbeit - für den Otto-Normal-Bürger bleibt das ein utopischer Traum. Warum also steht Ministern diese fürstliche Sonderregelung zu? Die technische Antwort: Weil es einst so ins Gesetz geschrieben wurde. ...