Hausumbau: Bei Sturm ist Versicherungsschutz gefährdet
Wiesbaden (ots) - Dach neu eindecken, Fenster vergrößern, Haustür austauschen: Wer sein Haus saniert, sollte zuvor seinen Versicherungsschutz prüfen, rät das Infocenter der R+V Versicherung. Denn die Wohngebäudeversicherung zahlt Sturmschäden normalerweise nur, wenn das Gebäude bewohnt oder zumindest bezugsfertig ist. Grundsätzlich deckt die Wohngebäudeversicherung Sturmschäden ab Windstärke 8 ab. Das gilt ...