Storys zum Thema Verkehrssicherungspflicht
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Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Rutschiger Nebenweg / Nicht immer ist die Verkehrssicherungspflicht verletzt
mehrVerband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.
Hamburgs soziale Vermieter zum Balkonunglück in Langenhorn
80/2024 Hamburgs soziale Vermieter haben darauf hingewiesen, dass ein Balkonabbruch wie in Langenhorn ein bedauerlicher und fürchterlicher Einzelfall ist. „Unsere Anteilnahme gilt der Familie des jungen Menschen, der infolge des Unglücks verstorben ist“, erklärt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Der Tod ist tragisch und die Umstände lassen einen schaudern. Ich ...
mehrSteinbock & Partner mbB, Rechtsanwälte
Schadensersatz bei fremdverschuldeter Corona-Infektion?
Eine Erkrankung durch COVID-19 bedeutet für viele Menschen gravierende gesundheitliche Probleme – oftmals gibt es auch Todesfälle. War die Infektion fremdverschuldet, stellen sich auch Haftungsfragen. Die Kanzlei Steinbock & Partner prüft Schadensersatzansprüche nach einer ...
mehrBundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Achtung, aufgepasst! / Urteile zum Thema Immobilien und Verkehrssicherungspflicht
mehrBundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Es wird ungemütlich / Urteile zum Thema Herbst und Winter: Laubfall, umknickende Bäume, Stürme und anderes
mehrGartenteiche sichern - Kinder vor Ertrinken schützen
Hamburg (ots) - Ertrinken ist die zweithäufigste unfallbedingte Todesursache bei Kindern im Alter von einem bis fünf Jahren. Kleinkinder ohne Aufsicht in der Badewanne plantschen zu lassen, ist riskant. Aber auch Wasserstellen im Garten, zum Beispiel Teiche, Vogeltränken und Planschbecken, sind für Kleinkinder gefährlich. Am ...
mehrGründe für eine professionelle Dachwartung
mehrVerkehrssicherungspflichten bei Grundstücksgeschäften - Wer haftet wann?
Dresden (ots) - Herunterfallende Äste, abrutschende Dachziegel, Glatteis auf ungeräumten Gehwegflächen - gerade im Herbst und im Winter steigen die Risiken witterungsbedingter Unfälle. Grundstückseigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass niemand Schaden nimmt, der das Grundstück passiert oder es betritt. Doch wer haftet, wenn das Grundstück veräußert wird? ...
mehrBundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS)
Glatteis-Inseln: Grundbesitzer kann sich nicht um jede kleine Gefahrenstelle kümmern
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