Tipps für den Alltag / Die Menge macht's / Zuviel Alkohol kann Versicherungsschutz kosten - Beifahrer kann Mitverschulden angerechnet werden (mit Bild)
Coburg (ots) - Die fünfte Jahreszeit hat begonnen: Ans Steuer sollte man sich nach einer feuchtfröhlichen Faschingsparty allerdings nicht setzen. Zwar fühlen sich viele nach zwei, drei Gläsern noch als Herr des Geschehens, doch der Gesetzgeber geht von Fakten aus, und die sprechen eine andere Sprache: Schon ...