Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Kofinanzierungshilfe für die Sanierung der Grundschule in Crivitz entlastet städtischen Haushalt
Schwerin (ots)
Seit April dieses Jahres wir die Grundschule "Fritz Reuter" in Crivitz (Landkreis Ludwigslust-Parchim) saniert. Die Kinder aus Crivitz und den Umlandgemeinden, die in dem denkmalgeschützten Gebäude die Schule besuchen, werden für die Zeit der Bauarbeiten in Ausweichobjekten unterrichtet.
Die Baukosten betragen insgesamt rund 2,68 Millionen Euro. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung als Hauptförderer stellt dafür Fördermittel aus dem Programm zur nachhaltigen ländlichen Entwicklung und Wiedernutzbarmachung devastierter Flächen und Rekultivierung von Deponien in Höhe von 1.618.509,56 EUR bereit. Den restlichen Betrag muss die Stadt Crivitz als Eigenanteil selbst aufbringen. Da sich die Stadt dazu nicht in der Lage sah, hatte sie einen Antrag auf Kofinanzierungshilfe beim Ministerium für Inneres und Europa gestellt. Der Vergaberat hat positiv über diesen Antrag entschieden, so dass der Bürgermeisterin nun ein Bewilligungsbescheid in Höhe von 488.587,50 EUR zugesandt wurde.
Innenminister Lorenz Caffier: "Ohne Förderungen übersteigen die notwendigen Sanierungsmaßnahmen die finanzielle Leistungskraft der Stadt. Schulen müssen die bestmöglichen Voraussetzungen erfüllen, um Ort zum Lernen und Lehren, aber auch Ort zum Wohlfühlen zu sein. Hierbei hilft das Land und wir freuen uns mit den Lehrern und Schülern, wenn sie nach Abschluss der Arbeiten wieder in ihre Schule zurückziehen können."
Kommunale Körperschaften können in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit eine Kofinanzierungshilfe zur Finanzierung des Eigenanteils gewährt werden, um ihnen die Teilnahme an Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU zu ermöglichen. Dafür stellt die Landesregierung jährlich 10,0 Mio. EUR zur Verfügung. Ein interministeriell besetzter Vergaberat im Innenministerium entscheidet über die Auswahl der Vorhaben und die Höhe der Förderung. Die Landesregierung stellt diese Mittel zusätzlich bereit und ermöglicht es den Kommunen so, an Förderprogrammen teilzunehmen, für die sonst nicht ausreichende Eigenmittel zur Verfügung stehen.
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