Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
IM-MV: Elektronischer Identitätsnachweis für EU-Bürger: Kabinett bestimmt zuständige Behörde
Schwerin (ots)
EU-Bürger und Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums können künftig auf Antrag eine Chipkarte für den elektronischen Identitätsnachweis (eID) erhalten. Der Bundestag hatte im letzten Jahr ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Die Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion), die bereits in den Personalausweis und in die elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) integriert ist, dient als Online-Ausweisfunktion dem Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu elektronischen Verwaltungsdienstleistungen.
Bislang konnte die eID-Funktion also nur von Deutschen und von Ausländerinnen und Ausländern, die dem Aufenthaltsgesetz unterfallen und einen Aufenthaltstitel besitzen, genutzt werden. Nun soll die eID-Funktion einem größeren Personenkreis zugänglich gemacht werden. Dazu wurde vom Bund mit dem eID-Karte-Gesetz vom 21. Juni 2019 (BGBl. I S. 846) eine eID-Karte für Unionsbürger und Staatsangehörige anderer Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums auf freiwilliger Basis eingeführt.
Das eID-Karte-Gesetz, welches am 1. November 2019 in Kraft getreten ist, gibt den Ländern auf, die zuständigen Stellen zu bestimmen, die künftig die Funktion der eID-Karte-Behörde wahrnehmen. Diese Regelung ist mit der eID-Karte-Zuständigkeitslandesverordnung - eIDKZustLVO M-V für Mecklenburg-Vorpommern getroffen worden. Mit dieser Vorschrift sind nunmehr die kreisfreien Städte, die großen kreisangehörigen Städte, die amtsfreien Gemeinden und der Ämter für die Ausstellung der eID-Karten in Mecklenburg-Vorpommern zuständig.
Unter Nutzung der technischen Infrastruktur beim Personalausweis wird nur eine geringfügige Anpassung der kommunalen IT erforderlich sein. Der Bund hat eine kostendeckende Gebühr für die eID-Karte angekündigt.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen worden, um eine Bearbeitung entsprechender Fälle (z.B. Nutzung der eID-Karte durch eine andere Person als den Karteninhaber) aus einer Hand zu gewährleisten.
Mit der praktischen Einführung dieser eID-Karte wird insbesondere wegen der notwendigen Schaffung der technischen Voraussetzungen im November 2020 gerechnet.
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