Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern
LKA-MV: Geldautomatensprengungen - Besprechung zwischen Vertretern von Banken und Polizei im Landeskriminalamt MV
Rampe (ots)
Im Jahr 2022 wurde laut BKA der höchste Stand der Fallzahlen von Geldausgabeautomatensprengungen registriert, der bislang in Deutschland zu verzeichnen war. Wie auch in den Vorjahren waren hierbei besonders Regionen an der Grenze zu den Niederlanden betroffen. Der bisherige Höchststand lag 2020 bei 414 Fällen von Geldausgabeautomatensprengungen.
Während in der Vergangenheit zur Sprengung überwiegend Gasgemische verwendet wurden, nutzen die Täter mittlerweile vorwiegend feste Explosivstoffe. Diese bergen neben dem Potential erheblicher Sachschäden besonders hohe Gefahren für Leib und Leben unbeteiligter Personen.
2021 kam es bundesweit zu 392 Sprengungen, wobei die Hälfte der Angriffe im Versuchsstadium endete. Dabei wurden in 250 Fällen feste Explosivstoffe verwendet. Die Tatbeute von 19,5 Millionen EUR für alle vollendeten Sprengungen ergibt eine durchschnittliche Summe von ca. 100.000 EUR pro Sprengung.
In Mecklenburg-Vorpommern gab es im Jahr 2019 eine Sprengung, 2020 drei Sprengungen sowie 2021 fünf Sprengungen von Geldausgabeautomaten, die durch die Einleitung von Gas erfolgten (ausschließlich Sprengungen, keine Sprengversuche).
Während 2022 keine Geldausgabeautomaten-Sprengung in unserem Bundesland registriert wurde, erfolgtem im Januar 2023 bislang zwei Sprengungen. Die Ermittlungen dazu dauern an.
Die Ermittlungen zu Geldausgabeautomaten-Sprengungen werden in MV zentral im Landeskriminalamt in einer Ermittlungsgruppe geführt. Im Mai vergangenen Jahres zahlte sich deren akribische Arbeit aus.
Dank enger länderübergreifender Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen konnten mehrere Objekte (in Berlin, Brandenburg und Bayern) durchsucht und einer der Beschuldigten festgenommen werden. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Ein weiterer Täter verbüßt bereits seit November 2021 die Restfreiheitsstrafe im Zusammenhang mit einer weiter zurückliegenden Geldautomatensprengung. Diese Tat ereignete sich 2018 in Lübz.
Seit Mitte Dezember 2022 läuft die Verhandlung gegen die beiden mutmaßlichen Täter vor dem Landgericht Rostock. Die beiden Beschuldigten sollen für drei Taten verantwortlich sein, bei denen im September und Oktober vorvergangenen Jahres Geldausgabeautomaten in Mecklenburg-Vorpommern mittels Gaseinleitung gesprengt wurden bzw. dies versucht worden ist.
Dabei kam es in einem Fall zu einer erbeuteten Summe in sechsstelliger Höhe. Bei allen Taten entstand ein hoher Sachschaden am jeweiligen Bankinstitut sowie ein damit verbundener Gebäudeschaden. Personen wurden nicht verletzt.
Am 8. November 2022 haben das Bundesministerium des Inneren und für Heimat sowie das BKA mit Vertretern der deutschen Finanzwirtschaft eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Diese hat zum Ziel, konzertiert Angriffe auf Geldausgabeautomaten wirkungsvoll zu bekämpfen und präventive Maßnahmen in den Vordergrund zu rücken.
Hierfür richtete das BMI erstmalig einen "Runden Tisch" zum Thema Geldautomatensprengungen aus, der auf eine Initiative des BKA zurückgeht. Denn das Phänomen Sprengen von Geldausgabeautomaten kann nur gemeinsam wirkungsvoll bekämpft werden, weshalb ein kontinuierlicher Informationsaustausch aller Partner unerlässlich ist.
Vor diesem Hintergrund fand am 19. Januar im Landeskriminalamt Mecklenburg-Vorpommern auf Initiative der Behörde eine Veranstaltung zum Austausch zwischen Vertretern der Bundesbank und weiterer Banken, Sparkassen sowie dem Genossenschaftsverband und den Polizeibehörden des Landes statt.
Dabei wurde ein breiter Ansatz risikominimierender Möglichkeiten diskutiert und unter anderem präventive Maßnahmen wie beispielsweise die bauliche Sicherung der Geldausgabeautomaten-Räume sowie der Einsatz von Video-Technik erörtert. Darüber hinaus sind sicherheitstechnische Entwicklungen auf diesem Gebiet auch außerhalb Deutschlands in die Betrachtungen einbezogen worden.
Zur Unterstützung einer wirkungsvollen Bekämpfung des Phänomens wird der Austausch in dieser Form fortgesetzt.
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