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POL-LWL: Falsche Polizisten wollten Corona-Bußgeld eintreiben

POL-LWL: Falsche Polizisten wollten Corona-Bußgeld eintreiben
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Parchim (ots)

Zwei falsche Polizisten haben am Donnerstag in Parchim versucht, ein Bußgeld wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung einzutreiben. Betroffen war eine 21-jährige Frau, an deren Haustür die beiden in zivil gekleideten Männer unangekündigt klingelten und die sich als Polizeibeamte des Parchimer Polizeihauptreviers ausgaben. Ein angeblicher Dienstausweis, der der Frau nur flüchtig gezeigt wurde, sollte das Auftreten der beiden Betrüger seriös und legitim wirken lassen. Kurz darauf wurden die beiden ca. 30 Jahre alten Männer konkret und forderten von der 21-Jährigen ein Bußgeld in Höhe von 250 Euro, welches die Frau direkt an der Wohnungstür zahlen sollte. Angeblich habe sie bei einem Einkauf vor drei Tagen gegen die sogenannte Maskenpflicht im Geschäft verstoßen. Nach Angaben des Opfer wurde es von den beiden Männern dabei an Tür bedrängt. Letztlich übergab die Frau kein Bargeld an die Betrüger. Allerdings kündigten diese an, in den nächsten Tagen noch einmal vorbeikommen zu wollen, um das Bußgeld einzutreiben. Die beiden Verdächtigen verschwanden dann in einem schwarzen BMW.

Die Polizei schließt nicht aus, dass die beiden Männer, die ca. 175 bzw. 190 Zentimeter groß waren, weiterhin mit dieser Betrugsmasche unterwegs sind. Einer der beiden Tatverdächtigen soll eine Jacke mit der Aufschrift POLIZEI getragen haben. Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche! Polizeibeamte in Zivilkleidung weisen sich unaufgefordert mit dem Dienstausweis der Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern aus (siehe als Foto beigefügtes Muster des Dienstausweises). Auf diesem sind unter anderem der Name und das Lichtbild des betreffenden Beamten, das Landeswappen sowie die Dienstausweisnummer aufgedruckt. Zudem werden Bußgelder wegen Verstoßes gegen die Corona-Landesverordnung nicht von die Polizei eingetrieben. Die Polizei leitet derartige Ordnungswidrigkeitsanzeigen zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung an die zuständigen Ordnungsämter der Landkreise weiter.

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Telefon: 03874/411 304
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