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Polizeipräsidium Stuttgart

POL-S: Staatsanwaltschaft, Hauptzollamt und Polizei Stuttgart geben bekannt: Empfindlicher Schlag gegen die russisch-eurasisch organisierte Kriminalität - Dieb im Gesetz festgenommen

Stuttgart / Baden-Württemberg/ Nordrhein-Westfalen/ Bayern (ots)

Polizeibeamte haben am Mittwoch (26.03.2025) drei Männer im Alter von 30 bis 51 Jahren vorläufig festgenommen, die im Verdacht steht, banden- und gewerbsmäßig unter anderem Wohnungseinbrüche begangen und Geldwäsche betrieben zu haben. Nach monatelangen intensiven Ermittlungen der Kriminalpolizei Stuttgart richteten sich die Ermittlungen gegen insgesamt 13 Personen. Am Einsatz waren Kräfte der Steuerfahndung, Zollfahndungsämter, Beamtinnen und Beamte der jeweils betroffenen Polizeipräsidien, Bereitschaftspolizeiabteilungen der jeweiligen Bundesländer sowie die Spezialkräfte des Polizeipräsidiums Einsatz, unter anderem das Spezialeinsatzkommando Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern beteiligt. Die Ermittler durchsuchten insgesamt 18 Objekte in Stuttgart, Nordrhein-Westfalen und Bayern, darunter überwiegend Wohn- und Geschäftsräume, sowie Autohöfe, die mutmaßlich als Bunker zur Lagerung von Diebesgut und inkriminierten Geldern genutzt worden sind. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag hierbei im Bereich Stuttgart. Bei den Durchsuchungen stellten die Beamten umfangreiches Diebesgut, Einbruchswerkzeug, verbotene Gegenstände, darunter eine scharfe Schusswaffe, schriftliche Unterlagen und elektronische Datenträger sicher. Das beschlagnahmte umfangreiche Beweismaterial bedarf noch der weiteren Auswertung. Die russisch-eurasische Tätergruppierung um den sogenannten "Dieb im Gesetz", wie die Anführer von russisch-eurasischen Gruppierungen aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität genannt werden, stehen im Verdacht, unter anderem durch planmäßige Begehungsweise in wechselnden Besetzungen banden- und gewerbsmäßige Wohnungseinbruchsdiebstähle begangen zu haben, mit dem Ziel, die hieraus erlangten inkriminierten Vermögenswerte durch arbeitsteiliges Zusammenwirken wieder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzubringen.

Der 51 Jahre alte Mann mit ukrainisch-georgischer Staatsangehörigkeit soll ein Dieb im Gesetz sein. Gegen ihn bestand bereits ein Haftbefehl wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Wohnungseinbruchsdiebstahls. Er soll einem Haftrichter vorgeführt werden. Der 47-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt. Beim 30-Jährigen wird die Haftfrage derzeit noch geprüft. Die Ermittlungen dauern.

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