Zollfahndungsamt Berlin-Brandenburg
ZOLL-BB: Gemeinsame Meldung - Durchsuchungen und Festnahme wegen mutmaßlicher Verstöße gegen EU-Sanktionen
Berlin, Landshut (ots)
Gegen eine 46 Jahre alte Frau aus Weißrussland vollstreckten ca. 85 Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin wegen Verstößen gegen EU-Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation heute Morgen in Spandau und im bayrischen Landkreis Landshut einen Haftbefehl, drei Vermögensarreste und fünf Durchsuchungsbeschlüsse. Unterstützt wurde die Maßnahme durch Einsatzkräfte des Zollfahndungsamtes München sowie der Landespolizei Berlin.
Seit dem 5. April 2022 soll die Frau gemeinsam mit zwei Mitbeschuldigten zahlreiche Autos nach Russland exportiert haben. Dies ist nach einer EU-Verordnung seit dem 15. März 2022 als Reaktion auf den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine bei Luxusgütern wie Autos ab einem Wert von 50.000 Euro untersagt, seit dem 24. Juni 2023 unabhängig vom Wert der Fahrzeuge.
Um diese Regelung zu umgehen, soll die Beschuldigte bei Anmeldung zur Ausfuhr den Anschein erweckt haben, der Export der Fahrzeuge erfolge nicht nach Russland, sondern nach Weißrussland, Kirgisistan, Tadschikistan und Usbekistan. Tatsächlich konnte aber festgestellt werden, dass eine Zulassung für 186 dieser Fahrzeuge unmittelbar in Russland erfolgte, diese also von vornherein dorthin exportiert und durch die angeblichen Empfängerländer nur durchgeliefert werden sollten.
Gegen die Beschuldigte besteht daher der Verdacht mehrerer Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz. Wegen Fluchtgefahr wurde daher am Mittwoch nicht nur ein Untersuchungshaftbefehl gegen sie vollstreckt und in Vollzug gesetzt, sondern auch mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Die Durchsuchungsmaßnahmen führten zur Sicherung von vier hochwertigen Fahrzeugen und zwei Kühlaufliegern für die Vermögensarreste sowie einem Fahrzeug als Beweismittel. Zudem wurden Geschäftsunterlagen und Datenträger sichergestellt, die nun im weiteren Verlauf der Ermittlungen ausgewertet werden.
Da die Beschuldigte gemeinsam mit den beiden mutmaßlichen Mittätern nach bisherigem Ermittlungsstand 192 Fahrzeuge im Gesamtwert von 21.413.161,31 Euro exportiert haben könnte, wurde zudem ein Vermögensarrest in Höhe dieses Betrages erwirkt.
§ 18 Außenwirtschaftsgesetz: Strafvorschriften
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer
1. einem
a) Ausfuhr-, Einfuhr-, Durchfuhr-, Verbringungs-, Verkaufs-, Erwerbs-, Liefer-, Bereitstellungs-, Weitergabe- oder Investitionsverbot oder
b) Sende-, Übertragungs-, Verbreitungs- oder sonstigen Dienstleistungsverbot oder
c) Verfügungsverbot über eingefrorene Gelder und wirtschaftliche Ressourcen
eines im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union veröffentlichten unmittelbar geltenden Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften oder der Europäischen Union zuwiderhandelt, der der Durchführung einer vom Rat der Europäischen Union im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik beschlossenen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahme dient oder
2. (...)
(1a) - (6) (...)
(7) Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wer
1. in den Fällen der Absätze 1 oder 1a für den Geheimdienst einer fremden Macht handelt,
2. in den Fällen der Absätze 1, 1a und 2 bis 4 oder des Absatzes 5 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, oder
3. eine in den Absätzen 1 oder 1a bezeichnete Handlung begeht, die sich auf die Entwicklung, Herstellung, Wartung oder Lagerung von Flugkörpern für chemische, biologische oder Atomwaffen bezieht.
(8) - (13) (...)
Zusatzinfo:
Was ist ein Vermögensarrest?
Wenn aus einer Straftat jemand einen Vermögensvorteil, einen Vermögenszuwachs, erfährt, darf er diesen in der Regel nicht behalten. Diese Vermögensmehrung steht diesem schließlich nicht zu, sondern grundsätzlich dem Opfer der Straftat. Daher wird Vermögen, dass durch eine Straftat erlangt wurde in der Regel beim Täter oder Teilnehmer an der Straftat abgeschöpft, eingezogen.
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