ZOLL-E: Grenzüberschreitende Kriminalitätsbekämpfung - das Zollfahndungsamt Essen ermittelte
2 Dokumente
Essen//Münster/Dortmund/Moers/Düsseldorf/Aachen/Köln/Kleve/Nordhorn/Bad Bentheim/Osnabrück/Sauerland (ots)
Erfolgreiche Bilanz der Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen bei der Be-kämpfung der schweren, organisierten Kriminalität in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen Rauschgiftkriminalität sowie von sonstigen Verboten und Beschränkungen (u.a. Doping - und Arzneimittelkriminalität). Ein Schwerpunkt lag dabei nach wie vor bei der Verfolgung von Dro-gendelikten.
Rauschgift Die Anzahl der Ermittlungsverfahren bei der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität stieg im Jahr 2019 um ca. 20 % auf 2.575 Verfahren an. Dies sind fast die Hälfte aller bun-desweite geführten Ermittlungsverfahren des Zollfahndungsdienstes im Betäubungsmittelbe-reich.
Erneut stiegen auch die Sicherstellungen bei den synthetischen Drogen und sogenannten "Designerdrogen", wie Amphetamin, Metamphetamin, Ecstasy und deren Derivate. Beispiel-haft bei Amphetamin im Vergleich zum Vorjahr nochmals um fast 40% auf eine sichergestellte Menge von rund 443 kg. Dies ist rund ein Drittel der in Deutschland durch die Zollfahndung sichergestellte Menge. Bei Ecstasy hat sich die Sicherstellungsmenge in 2019 mit über einer Million Stück fast verzehnfacht.
Die Anzahl der Sicherstellungen von Drogen im Postverkehr haben sich im Verhältnis zum letzten Jahr um 75 % auf 988 Sicherstellungen gesteigert. Mehr als ein Drittel der Ermittlungsverfahren gehen auf Sicherstellungen im Post- und Paket-verkehr zurück. Ein wesentlicher Schwerpunkt bei den Sicherstellungen in den für den inner-gemeinschaftlichen Postverkehr bestimmten Brief- und Paketsendungen lag beim Zollfahn-dungsamt Essen im Jahr 2019 an der Westgrenze. Es handelte sich oftmals um Einfuhren von 30 - 60 Stück Briefsendungen, welche insbesondere aus den Niederlanden zunächst auf dem Landweg illegal nach Deutschland eingeschmuggelt wurden. Anschließend wurden diese im Grenzgebiet bei Postfilialen aufgegeben. Als Absender wurden meist unzutreffende Angaben (sog. "Fakeadressen") verwendet. Im gesamten grenzna-hen Bereich zu den Niederlanden trat dieser Modus operandi für den Vertrieb von zumeist im Darknet oder geschlossenen Foren bestellten Betäubungsmitteln durch niederländische Täter-gruppieren auf.
So betrieben zwei Banden, die teilweise sogar zusammenarbeiteten, beispielhaft im deutsch/niederländischen Grenzgebiet (Raum Gronau/Enschede) einen großangelegten Handel mit Betäubungsmitteln über das Darknet. Die Belieferungen der weltweiten Kundenbestellungen wurden über deutsche Postfilialen abgewickelt. Hierzu unterhielten die Banden spezielle "Ver-packerwohnungen" in Gronau und Losser/NL als Logistikzentren. Von dort wurden die Dro-gensendungen dann im Wesentlichen bei Postfilialen in NRW aufgegeben, u.a. wollten die Banden hierdurch die niederländische Herkunft der Postsendungen verschleiern. Um die grenzüberschreitend tätigen Banden dingfest machen zu können, schlossen sich die Staatsan-waltschaften Münster (D) und Zwolle (NL) mit ihren Ermittlerinnen und Ermittlern des Zollfahn-dungsamtes Essen (D) und des niederländischen Ermittlungsdienstes FIOD Zwolle (NL) unter Einbeziehung von EUROJUST und EUROPOL zu einem "Joint Investigation Teams (JIT)" zu-sammen und ermittelten länderübergreifend gemeinsam. Am 01.Februar 2019 wurden die beiden Banden durch das Zollfahndungsamt Essen und den FIOD Zwolle ausgehoben, neun Haftbefehle vollstreckt und drei weitere Personen festgenom-men, sowie neun Objekte in Deutschland und den Niederlanden durchsucht. Vor Ort wurden insgesamt etwa 77 kg Amphetamin, 6 kg Amphetaminöl, 4 kg MDMA, fast 2 kg Ecstasy, ca. 1 kg Heroin und 0,3 kg Kokain sichergestellt. Die ermittelte (umgeschlagene) Menge der Banden beläuft sich für den Zeitraum Oktober 2018 - Ende Januar 2019 auf 1.000 KG Amphetamin! Inzwischen verurteilte das Landgericht Münster die beiden Haupttäter zu einer rechtskräftigen Haftstrafe von zehn Jahren und acht Jahren und einer Vermögensstrafe von 720.000 Euro, bzw. 600.000 Euro. Die weiteren Tatverdächtigen erhielten Haftstrafen zwischen sieben Jahren und drei Jahren und drei Monaten. Die Urteile sind teilweise noch nicht rechtskräftig. Hierzu siehe auch: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Rauschgift/2019/z75_darknet.html
Im letzten Jahrzehnt stellte der Schmuggel von Crystal Meth insbesondere an der Grenze zu Tschechien ein bekanntes Phänomen dar. Die statistischen Zahlen geben nunmehr Anhalts-punkte, dass der Schmuggel von Crystal Meth an der Westgrenze zu den Niederlanden enorm an Bedeutung gewinnt. Die in 2018 sichergestellte Menge an Crystal Meth hat sich im Jahr 2019 mit 97 kg Crystal Meth aus den Niederlanden nochmals mehr als versechsfacht.. Das sind etwa 67% der durch den Zollfahndungsdienst bundesweit sichergestellten Gesamtmenge. Weitere 4 kg Crystal Meth konnten zusätzlich ermittelt werden. Die Kuriere reisten sämtlich aus den Niederlanden über verschiedene Bundesautobahnen in die BRD ein. Der Großteil des aufgegriffenen Crystal Meth war nach hiesigen Erkenntnissen für das osteuropäische Ausland bestimmt. Im Postverkehr sichergestellte kleinere Mengen hatten ihren Ursprung in anderen Ländern als den Niederlanden. Dies lässt darauf schließen, dass sich an-scheinend ein Teil der auch für Deutschland bestimmten illegalen Produktion von Crystal Meth in die Niederlande verlagert hat.
"Unsere Zahlen belegen, dass auch 2019 ein gleichbleibend hoher Zufuhrdruck illegaler Drogen bei wechselnden Begehungsweisen bestand, wobei der Bereich synthetischer Drogen enorm an Relevanz gewonnen hat", sagt Regierungsdirektor Frank Denner, Leiter des Zollfahndungsamtes Essen.
Schutz der Bürger/Wirtschaft/Umwelt - sonstige Verbote und Beschränkungen Im Bereich der Doping- und Arzneimittelkriminalität stiegen im Jahr 2019 die Sicherstel-lungsmengen im Dopingbereich um ein Vielfaches, teilweise über das fünffache. So erhöhten sich nicht nur die Sicherstellungen von flüssigen Dopingsubstanzen von 14.500 ml in 2018 auf fast 100.000 ml in 2019, sondern auch die Ausgangsstoffe zur Herstellung von Doping-mitteln von 19 kg im Vergleich zum Vorjahr auf 93 kg im Jahr 2019.
Die erhöhten Sicherstellungen bei Dopingwirkstoffen deuten darauf hin, dass Dopingmittel wei-terhin in großem Stil in Untergrundlaboren illegal hergestellt werden könnten. Die Ermittlerinnen und Ermittler des Zollfahndungsamtes Essen konnten auch in 2019 zwei große Untergrundlabo-re zur Dopingmittelherstellung und einen internationalen Webshop für Dopingmittel und nicht zugelassene Arzneimittel ausheben. Den im Internet zugänglichen Webshop betrieb eine vierköpfige Bande aus dem Rhein-, Sau-er- und Bergischen Land. Abnehmer der Bande waren überwiegend Freizeitsportler aus der Bodybuilding-Szene. Darüber hinaus wurde in großem Stil auch direkt an Zwischenhändler in Deutschland und im europäischen Ausland verkauft. Am 03. April 2019 wurden in zwei Lager-stätten große Mengen an Dopingmitteln sichergestellt, darunter erstmalig in Europa auch Follistatin, von Experten auch als "neue Form der Eskalation im Freizeitsport" beschrieben. In einem der Lager wurden ferner fünf Schusswaffen mit Munition sichergestellt, darunter eine Maschinenpistole Typ Skorpion. Dies könnte auf eine neue, gewaltbereite Entwicklung in die-sem Deliktsbereich hinweisen. Follistatin ist ein Protein. Es kommt natürlicherweise bei fast allen höher entwickelten Tieren vor. Es soll zusammen mit anderen Hormonen ein wesentlicher Bestandteil eines Regelkrei-ses sein, der u.a. die Muskelbildung reguliert. Allerdings wird das Mittel erst klinisch erprobt, Wirkungen und Nebenwirkungen sind größtenteils unbekannt. Somit sind die langfristigen ge-sundheitlichen Folgen nicht kalkulierbar. Hierzu siehe auch: https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2019/z71_dopingmittel_es.html
Auch bei illegalen Arzneimitteln erreichten die Sicherstellungen im Jahr 2019 wiederum ein hohes Niveau. So wurden fast 24.000 ml Flüssigarzneimittel und über 240.000 Tabletten si-chergestellt. Ein Verfahren, das sich gegen eine Tätergruppe richtete, welche illegale sibutraminhaltige Schlankheitsmittel aus der Türkei über Bulgarien nach Deutschland einschmuggelte und diese anschließend als angebliche Naturprodukte über das Internet in Social-Media-Foren vertrieb, nahm beim Zollfahndungsamt Essen seinen Ursprung. Aufgeteilt auf mehrere Zollfahndungs-ämter bundesweit wurden bei Durchsuchungen insgesamt über 1 Million Konsumeinheiten derartiger Arzneimittel sichergestellt. Sibutramin und sibutraminhaltige Produkte sind seit 2010 aufgrund ihrer erheblichen, teils le-bensgefährlichen, Nebenwirkungen in der EU nicht mehr zugelassen. Vor der Einnahme dieser Mittel wird massiv gewarnt.
Im Fahndungsjahr 2019 wurden ferner über 21 kg Ketamin im Postverkehr sichergestellt, die zur Ausfuhr nach Nordamerika bestimmt waren. Es liegen Anhaltspunkte vor, dass die Sendun-gen zuvor aus den Niederlanden zur Verschleierung der eigentlichen Herkunft in die Bundesre-publik eingeschmuggelt wurden, um diese dann in deutsche Briefkästen einzuwerfen oder über deutsche Postfilialen zu versenden. Dabei werden üblicherweise gefälschte oder unbeteiligte Absenderdaten aus Deutschland verwandt. Ketamin ist ein verschreibungspflichtiges Narkosemittel, dass überwiegend in der Tiermedizin, aber unter bestimmten Bedingungen auch beim Menschen Anwendung findet. Es besitzt hallu-zinogene Nebenwirkungen und wird deshalb auch als Rauschdroge missbraucht. Üblicherweise wird Ketamin "gesnieft", aber auch geraucht oder gespritzt. Durch das Hervorrufen von Erinne-rungslücken und Blackouts ist Ketamin auch als eine Form von "KO-Tropfen" bekannt.
"Aufgrund der hohen gesundheitlichen Risiken beim Dopingmissbrauch und der Einnahme ille-galer Arzneimittel, sowie den damit verbundenen Folgen für das Gesundheitssystem, liegt hier ein Schwerpunkt der Ermittlungsarbeit des Zollfahndungsamt Essen", so der Leiter des Zoll-fahndungsamtes Essen, Regierungsdirektor Frank Denner.
Gesamtergebnis in Zahlen Von den 12.606 Ermittlungsfällen, die der deutsche Zollfahndungsdienst insgesamt in 2019 eingeleitet hat, wurden mit 3.398 Ermittlungsverfahren über ein Viertel vom Zollfahndungsamt Essen wegen zumeist schwerer oder organisiert begangener Straftaten geführt. Die Verfahren teilen sich wie folgt auf die Deliktsbereiche auf: Zölle 61, Verbrauchsteuern 198, Verfah-rensunabhängige Finanzermittlungen 123, Außenwirtschaftsrecht 53, Sonstige 2, sonstige Ver-bote und Beschränkungen (u.a. Doping-, Waffen-, Arzneimittelkriminalität) 386 und Betäu-bungsmittel 2.575 Ermittlungsverfahren. Für die Ermittlungsergebnisse in den Bereichen Zölle und Verbrauchsteuern wird in der fol-genden Woche eine gesonderte Bilanz veröffentlicht.
Die Täter agieren zunehmend konspirativer, schotten sich weiterhin ab und nutzen vermeintlich sichere Kommunikations- und Schmuggelwege.
Die Ermittlungen richteten sich gegen insgesamt 3.970 Tatverdächtige. Die Anzahl der deut-schen und ausländischen Beschuldigten steht in einem nahezu ausgewogenen Verhältnis. Auf Grundlage der erfolgreichen Ermittlungen und schlüssigen Dokumentation der Ergebnisse durch Beamtinnen und Beamten des Zollfahndungsamtes Essen gegenüber der Justiz sprachen Gerichte in 2019 insgesamt Freiheitsstrafen von 543 Jahren und Geldstrafen von rund 342.000 Euro aus.
Die meisten Tatörtlichkeiten der Verfahren des Zollfahndungsamtes Essen in Jahr 2019 lagen auf dem Postweg, relativ dicht gefolgt von Sicherstellungen auf dem Landweg und mit Abstand gefolgt im Luft- bzw. Luftfrachtverkehr der beiden Großflughäfen Düsseldorf und Köln.
Der ermittelte Steuerschaden betrug etwa 21 Millionen Euro (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuern).
Die spezifischen statistischen Angaben zum Jahresergebnis des Zollfahndungsamtes Essen in den Bereichen Verbote und Beschränkungen sowie der Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität für das Jahr 2019, können dem ebenfalls veröffentlichten Datenblatt "ZFA Essen -Verbote & Beschränkungen sowie Rauschgift Jahresstatistik 2019" entnommen werden
Infobox: Der Zuständigkeitsbereich der Essener Behörde, mit seinen Dienstsitzen in Aachen, Kle-ve, Köln, Moers, Münster und Nordhorn, erstreckt sich über Nordrhein-Westfalen und die Grafschaft Bentheim mit dem angrenzenden Emsland (Niedersachsen). Im Bereich Au-ßenwirtschaftsrecht zusätzlich noch auf die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz, Saar-land sowie Teile von Thüringen und Bayern.
Rückfragen bitte an:
Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 27963 130
Mobil: 0172 266 1381
Fax: 0201 27963 194
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Zollfahndungsamt Essen, übermittelt durch news aktuell