POL-PPWP: Weihnachtskranz statt Christbaum geliefert
Kaiserslautern (ots)
Über einen Online-Shop hat eine 54-Jährige einen Weihnachtsbaum bestellt, bekommen hat sie einen kleinen Weihnachtskranz.
Bereits im Oktober kümmerte dich die Frau um ihre Weihnachtsdekoration. Den Baum erwarb sie für 29 Euro. Allerdings dürfte die weihnachtliche Vorfreude nicht lange gehalten haben, mit dem Paket kam die Enttäuschung: Statt des erhofften rund 1,80 Meter großen Christbaums hatte der Verkäufer lediglich einen mickrigen, im Durchmesser 16 Zentimeter kleinen Weihnachtskranz verschickt. Die 54-Jährige erstattete eine Anzeige. Jetzt ermittelt die Polizei wegen des Verdachts des Betrugs.
Ob festliche Dekoration, Staubsaugerroboter oder Spielekonsole - in der Vorweihnachtszeit brummt der Online-Handel und leider auch das Geschäft von Betrügern.
Die Betrüger verstehen ihr Handwerk. Sie präsentieren gut aufgemachte Internetseiten, bieten augenscheinlich günstige Waren feil und wenn das Geld erstmal in der Kasse klingelt, war es das auch schon: So schnell wie der Fake-Shop online war, ist er auch wieder von der Bildschirmfläche verschwunden und das Geld der Opfer damit meist auch. Die Geprellten bleiben oft auf dem finanziellen Schaden sitzen. Nicht selten führt die Spur der Betrüger ins Ausland, dann ist es auch für die Ermittlungsbehörden nicht leicht, die Gauner dingfest zu machen.
Tipps für einen sicheren Online-Kauf
- Keine Spontankäufe: Bevor Sie ein Produkt in den Warenkorb eines Online-Shops legen, sollten Sie den Preis des Produkts bei anderen Anbietern wie dem Händler vor Ort vergleichen. Denn Betrüger locken ihre Opfer mit unwahrscheinlich niedrigen Preisen. - Informieren Sie sich: Geben Sie den Namen des Online-Shops in eine Suchmaschine ein, dadurch können Sie negative Erfahrungen anderer Kunden herausfinden und müssen sich nicht auf die Versprechungen der Shop-Betreiber verlassen. In vielen Selbsthilfeforen erfahren Sie ebenfalls, ob Ihr gewählter Online-Händler unseriöse Geschäftspraktiken anwendet. - Verbraucherzentrale hilft: In der Regel führt auch ein Anruf bei einer Verbraucherzentrale zur gewünschten Information über einen Online-Händler. - Wählen Sie sichere Zahlungswege: Der Kauf auf Rechnung kann vor Betrug durch Fake-Shops schützen. Getätigte Überweisungen können jedoch allenfalls kurzfristig rückgängig gemacht werden. Beim Lastschriftenverfahren können vorgenommene Abbuchungen noch nach einigen Tagen storniert werden. Nutzen Sie beim Onlinekauf keine Zahlungsdienste wie Western Union oder paysafecard. - Kein Einkauf bei Zweifel: Wenn Sie sich unsicher sind, kaufen Sie am besten gar nicht im gewählten Shop. Sie sollten das gewünschte Produkt nur beim Händler Ihres Vertrauens erwerben.
Was tun, wenn man Opfer geworden ist
- Sollten Sie bereits Geld für Ihren Kauf überwiesen haben, informieren Sie sich umgehend bei Ihrer Bank, ob Sie die Zahlung rückgängig machen können. Dies ist innerhalb eines bestimmten Zeitraums in der Regel noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten (bspw. Bargeldtransfer) kontaktieren Sie sofort den Dienstleister und lassen ihn die Transaktion stoppen. - Sichern Sie alle Beweise für Ihren Online-Kauf: Ob Kaufvertrag, Bestellbestätigung oder E-Mails, bewahren Sie alle Belege für Ihren Kauf auf. Drucken Sie diese aus. - Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei: Mit den gesicherten Unterlagen sollten Sie sich möglichst sofort an die Polizei wenden und Strafanzeige erstatten. Auch wenn die strafrechtliche Verfolgung von Tätern schwierig ist, weil diese aus dem Ausland agieren, sollten Sie sich nicht von einer Anzeige abbringen lassen. Nur dann können Löschungen von Fake-Shops konsequent vorangetrieben werden.
Diese und viele weitere Tipps finden Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de |erf
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