Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
POL-PDNW: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - Zwei Unfallfluchten geklärt!
Neustadt/Weinstraße (ots)
Regelmäßig werden bei der Polizei Strafanzeigen wegen Verkehrsunfallfluchten erstattet. Zur Klärung einer Verkehrsunfallflucht ist die Polizei oft auf die Aussagen von Verkehrsunfallzeugen angewiesen. Am gestrigen Mittwoch konnten durch Zeugenaussagen zwei Verkehrsunfallfluchten geklärt werden. Laut Gesetzestext des Paragraphen 142 des Strafgesetzbuches handelt derjenige strafbar, wer sich als Unfallbeteiligter nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, dass er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat. Dieses Fehlverhalten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Am Mittwoch beobachtete ein Zeuge im Harthäuserweg, wie der Verursacher eines Verkehrsunfalls sich vom Tatort unerlaubt entfernte. Der Verursacher war sogar so dreist, dass er sich den Schaden am geschädigten Fahrzeug noch genauer betrachtet und dann erst entfernte. Der Flüchtige konnte später durch die Polizei ermittelt und zur Sache vernommen werden. Ein weiterer Fall ereignete sich in der Adolf-Kolping-Straße in Höhe des Globus-Marktes. Hier bog der Unfallverursacher ohne Rücksicht auf den vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer und kollidiert mit diesem. Auch hier entfernte sich der Verursacher unerlaubt von der Unfallstelle. Der geschädigte Fahrzeugführer folgte dem Unfallverursacher und kontaktierte die Polizei. Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt und der finanzielle Schaden für den ertappten, geflüchteten Verkehrsteilnehmer ist durch die Strafe nur noch größer! Zeigen Sie Größe und bleiben Sie vor Ort.
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