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POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Nüchtern im Advent

POL-PDNW: Polizeiautobahnstation Ruchheim - Nüchtern im Advent
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Ruchheim (ots)

Advent bedeutet Ankunft. In riesigen Schritten nähern wir uns dem Geburtsfest Jesu. Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern in den Unternehmen und Vereinen kündigen die Ankunft des Jahresendes überdeutlich an. Frisch gebackene Waffeln, gebrannte Mandeln und heiße Maronen duften auf den Marktplätzen. Doch nicht nur leckere Speisen locken, auch Liköre, Glühweine und Bier werden reichlich auf den Weihnachtsmärkten angeboten. Wer allerdings mit dem Auto angereist ist, sollte sich über die Gefahren von Alkohol am Steuer bewusst sein. Damit es nach dem Weihnachtsmarktbesuch nicht zu einem bösen Erwachen in der Verkehrskontrolle kommt, erläutern wir gerne noch einmal die rechtlichen Konsequenzen: Ab 0,5 Promille erwartet Sie ein Bußgeld von 500EUR und mindestens ein Monat Fahrverbot. Ab 1,1 Promille begehen Sie eine Straftat und riskieren neben einer Geldstrafe einen dauerhaften Führerscheinentzug. Ebenso verhält es sich, wenn Sie einen Verkehrsunfall unter dem Einfluss von Alkohol ab 0,3 Promille verursachen. Doch nicht nur die rechtlichen Konsequenzen sollten vom "Alkohol am Steuer" abhalten. Angetrunkene Fahrer stellen sowohl für sich, aber vor allem auch für andere Verkehrsteilnehmer eine erhebliche Gefahr im Straßenverkehr dar. Riskieren Sie daher nicht Ihre und die Gesundheit anderer, wenn Sie von den Weihnachtsmärkten und -feiern nach Hause fahren.

Die Polizeiautobahnstation Ruchheim wünscht Ihnen einen schönen 3. Advent und eine sichere Ankunft zu Hause nach dem Weihnachtsmarktbesuch.

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Neustadt/Weinstraße
Polizeiautobahnstation Ruchheim
Florian König

Telefon: 06237/933-0
E-Mail: pdneustadt.presse@polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pd.neustadt

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Quelle zur Veröffentlichung frei.

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