POL-PPRP: Stark betrunkener Sattelzugfahrer
BAB 61 - Bereich Speyer (ots)
Am 29.10.2016, gg.16:42 Uhr wurde durch Verkehrsteilnehmer ein 40-tonner Sattelzug gemeldet, welcher auf der BAB 61, Richtung Speyer mit wechselnder Geschwindigkeit zwischen 40 und 80 km/h unterwegs sein soll. Weiterhin würde der Lkw Fahrer die gesamte Autobahnbreite inclusive der Standspur benötigen. Es sei bisher noch zu keinem Verkehrsunfall gekommen. Die nachfolgenden Fahrzeugführer verlangsamten und verhinderten durch diese Staubildung, dass andere Fahrzeuge in die Nähe des unkontrolliert bewegten Lkw kommen konnten. Zwei Funkstreifen der PAST Ruchheim konnten den Lkw nach dem Autobahnkreuz Mutterstadt in die "Zange" nehmen. Trotz fortwährender Anhalte Signale in Licht- und jeder anderen möglichen Form fuhr der Sattelzugfahrer in "bewährter" Art weiter. Erst in der Ausfädelspur des Parkplatzes "Birkenschlag" konnte der Sattelzugfahrer soweit zum Bremsen gebracht werden, dass er schließlich dort anhielt. Der Motor des Lkw wurde sofort abgestellt und der ukrainische 42 jährige Fahrer aus dem Führerhaus geholt. Der Fahrer hatte sich auf Grund seines hohen Alkoholisierungsgrades im Führerhaus bereits übergeben und drohte nach dem Öffnen der Fahrertür aus dem Lkw zu stürzen. Er musste durch zwei Beamte gestützt werden, um nicht zu Boden zu fallen. In dieser Situation war der Verkehr auf der BAB 61 kurzzeitig völlig zum Erliegen gekommen, wobei ein in Höhe des Geschehens ein Pkw plötzlich nicht mehr fahrfähig war und auf der linken Fahrspur stehen blieb. Während zwei Beamte den betrunkenen Lkw Fahrer in den Fustw verbrachten, schoben die beiden anderen Beamten den Pannen Pkw in den Parkplatz. Zurückgekehrt wurde ein wartender Sattelzugfahrer befragt, ob er bereit wäre den von dem betrunkenen Lkw Fahrer ungünstig abgestellten Sattelzug auf den nahen Parkplatz zu fahren. Dieser willigte ein, so dass nach wenigen Minuten alle Hindernisse geräumt und die Fahrbahn der BAB 61 wieder freigegeben werden konnte. Ca. eine Stunde nach der Festnahme und der Feststellung der Gewahrsamsfähigkeit durch den Arzt war der Lkw Fahrer soweit dass er eine Atemalkoholtest machen konnte und wollte. Nach einigen ehrgeizigen Versuchen gelang es ihm die notwendige Luft in den Alcomat zu pusten, so dass von dem Gerät ein Ergebnis von knapp 2,6 Promille Atemalkohol angezeigt wurde. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Der Lkw-Fahrer wird jetzt in polizeilichem Gewahrsam ausgenüchtert.
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