POL-PPTR: Zwei Mal ohne Ausnahmegenehmigung an einem Tag unterwegs
A-1/Niederöfflingen/Wittlich (ots)
Bei Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs auf der Tank- und Rastanlage Eifel-West an der BAB 1 und in Wittlich, stellten Beamte der Schwerlastkontrollgruppe des Polizeipräsidiums Trier am gestrigen Tag jeweils eine Sattelzugkombination eines spanischen Unternehmens fest, welche beide deutlich ihre Maße überschritten und hierfür keine Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis vorlegen konnten. Im ersten Fall am Morgen stoppten die Beamten eine Sattelzugkombination des Unternehmens mit einem Reisebus (Alt-Fahrzeug) auf der Ladefläche. Hier wurde eine Gesamthöhe mit Ladung von 4,20m und eine Gesamtlänge von 19,68m festgestellt. Lediglich für die Überschreitung der Länge konnte der Fahrer eine erforderliche Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis vorlegen, jedoch nicht für die Überschreitung der Höhe. Daher wurde die Weiterfahrt bis auf Weiteres untersagt. Nachdem der Fahrer die Ladung (Bus) auf der Ladefläche entsprechend umsetzte und Veränderungen vornahm, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Am Nachmittag stoppten die Beamten einen weiteren Sattelzug des gleichen Unternehmens in Wittlich, welcher mit zwei neuwertigen Sattelzugmaschinen beladen war. Hier stellten die Beamten eine Gesamthöhe mit Ladung von 4,47m und eine Gesamtlänge von 18,58m fest. Hier konnte der Fahrer keinerlei Ausnahmegenehmigung oder Erlaubnis für die Überschreitung der Maße vorlegen. Wie im ersten Fall am Morgen, wurde auch hier die Weiterfahrt bis auf Weiteres untersagt. In diesem Falle wird die Weiterfahrt erst gestattet, wenn eine entsprechende Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis vorgelegt werden. Gegen beide Fahrer wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen das Unternehmen wurde in beiden Fällen ein Verfahren eingeleitet, wonach der Frachterlös eingezogen werden kann. Da das Unternehmen bereits mehrfach wegen gleicher Delikte aufgefallen ist, dürften die angestrebten Sanktionen gegen das Unternehmen dementsprechend hoch ausfallen.
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