Polizeidirektion Bad Kreuznach
POL-PDKH: Zwei Verkehrsunfälle unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss in Bad Kreuznach
Bad Kreuznach (ots)
Am Dienstag, den 08.04.2025, wird zunächst gegen 07:58 Uhr ein Verkehrsunfall zwischen PKW und Fußgängerin im Einmündungsbereich der Richard-Wagner-Straße / Weyroth in Bad Kreuznach gemeldet.
Nach derzeitigem Stand will der 52-jährige PKW-Fahrer von der Straße Weyroth nach rechts in die Richard-Wagner-Straße abbiegen. Hierbei übersieht er die querende 23-jährige Fußgängerin. Es kommt zum Zusammenstoß, wodurch die Fußgängerin leicht verletzt wird. Sie wird in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme wird bekannt, dass der 52-jährige Unfallverursacher nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Des Weiteren bestehen erhebliche Zweifel an seiner Verkehrstüchtigkeit. Ihm wird aufgrund des Verdachts des Betäubungsmittelkonsums eine Blutentnahme entnommen. Des Weiteren werden Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung durch Verkehrsunfall und Fahren ohne Fahrerlaubnis aufgenommen.
Gegen 09:17 Uhr wird ein weiter Verkehrsunfall mit zwei Beteiligten im Kreuzungsbereich der Alzeyer Straße / George-Marshall-Straße in Bad Kreuznach gemeldet.
Nach bisherigen Erkenntnissen wollte der 38-jährige Fahrzeugführer mit seinem VW Passat von der George-Marshall-Straße in die Alzeyer-Straße einbiegen. Hierbei missachtet er die Vorfahrt der bevorrechtigten 52-jährigen Suzuki-Fahrerin. Es kommt zur Kollision im Kreuzungsbereich. Beide PKW werden im Frontbereich beschädigt. Die unfallbeteiligte 52-jährige Fahrzeugführerin wird leicht verletzt und vorsorglich in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Beim 38-jährigen Unfallverursacher können vor Ort Anzeichen einer eingeschränkten Verkehrstüchtigkeit erkannt werden. Ein freiwilliger Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,06 Promille. Gegen den Beschuldigten werden daher Strafanzeigen wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung erfasst. Bei ihm wird eine Blutprobe entnommen und der Führerschein mit dem Ziel der Entziehung sichergestellt.
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