POL-VDMZ: Verkehrsunfall mit Verletzten - Rettungsgassen-Verstöße in dreistelliger Anzahl!
BAB 61 bei Gensingen (ots)
Am Dienstag ereignete sich um 14.50 Uhr ein Verkehrsunfall auf der BAB 61, bei dem insgesamt drei Personen verletzt wurden. Eine 52-jährige Frau aus Rheinbach befuhr mit ihrem Opel die Autobahn in Fahrtrichtung Süden, als sie in der Höhe von Gensingen aus noch unbekannten Gründen auf der Überholspur zunächst die Mittelleitplanke streifte, in der Folge gegen die rechte Leitplanke schleuderte und auf dem mittleren Fahrstreifen zum Stehen kam. Bei dem Unfall erlitten ihre drei Mitfahrer leichte Verletzungen in Form von Schürfwunden und Prellungen, sie selbst wurde nicht verletzt. Während sich die direkt nachfolgenden Unfallzeugen vorbildlich verhielten und erste Hilfe leisteten, funktionierte die Bildung der Rettungsgasse im nachfolgenden, sechs Kilometer langen Stau leider überhaupt nicht! Die Anfahrt der Einsatzfahrzeuge gestaltete sich mehr als schwierig, weil viele Verkehrsteilnehmer mit ihren Fahrzeugen kreuz und quer über die drei Fahrstreifen verteilt standen und somit die Rettungsgasse blockierten! Nachdem die Autobahnmeisterei mit ihren Bergungs- und Reinigungsfahrzeugen zunächst gar nicht zum Unfallort gelangen konnte, wurde zusätzlich der Polizeihubschrauber eingesetzt. Die Polizeibeamten auf der Straße konnten letztendlich unter größter Mühe den Weg freimachen. Die Unfallbeteiligten hatten daher großes Glück, dass niemand schwerverletzt und somit auf schnellstmögliche medizinische Versorgung angewiesen war. Der Hubschrauber stellte Rettungsgassen-Verstöße im dreistelligen Bereich fest, die detaillierte Auswertung ist noch nicht abgeschlossen. Klar ist aber jetzt schon, dass viele Verkehrsteilnehmer mit einem saftigen Bußgeld, Punkten und teilweise auch mit Fahrverboten rechnen können! Besonders teuer dürfte es hierbei für einen PKW-Fahrer werden, der die Rettungsgasse versperrte, gleichzeitig das Handy aus dem Fenster hielt und den Polizeihubschrauber filmte. Pech für ihn, dass dieser "zurück filmte". Gegen ihn wird nun nicht nur ein Bußgeldverfahren wegen des Verstoßes im Zusammenhang mit der Rettungsgasse, sondern auch wegen der Benutzung des Handys während der Fahrt eingeleitet. Die Polizei weist aus diesem Grunde nochmals eindringlich darauf hin, dass bei Stau oder stockendem Verkehr (Schrittgeschwindigkeit) immer sofort eine Rettungsgasse gebildet werden muss, d.h. Fahrzeuge auf der linken Spur so weit wie möglich nach links und Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur so weit wie möglich nach rechts. Mit dieser so einfachen Maßnahme können unter Umständen Leben gerettet werden.
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