POL-PPMZ: Mainz - Worms, Beschuldigter des Tötungsdeliktes nach Vorführung in Untersuchungshaft Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Mainz und des Polizeipräsidiums Mainz
Mainz (ots)
Donnerstag, 7. März 2019
Nach dem gestrigen Tötungsdelikt im Wormser Nordend ist der Beschuldigte heute, um 11:00 Uhr, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Mainz einem Haftrichter vorgeführt worden. Antragsgemäß hat dieser nach Prüfung der Gesamtumstände die Untersuchungshaft wegen Mordes zur Sicherung des Strafverfahrens angeordnet. Der Beschuldigte wurde unmittelbar nach der Vorführung in eine Justizvollzugsanstalt in Rheinland-Pfalz gebracht.
Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen tunesischen Staatsangehörigen. Dieser ist im Oktober 2017 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist und hat einen Asylantrag bei einer Außenstelle des BAMF in Baden-Württemberg gestellt. Er verfügt derzeit über eine Duldung.
Der Beschuldigte ist bereits polizeilich in Erscheinung getreten. Er verbüßte im Oktober 2018 eine dreiwöchige Haftstrafe wegen Diebstahls. Darüber hinaus ist er bereits wegen zwei Körperverletzungsdelikten sowie im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, sowie wegen Bedrohung und Nötigung auffällig geworden. Straftaten gegenüber der 21-jährigen Getöteten sind polizeilich nicht bekannt geworden. Die 21-jährige lebte in ihrem Elternhaus, indem sich auch der Tatort befindet. Der Tatort ist durch Fachkräfte der Kriminaldirektion Mainz aufgenommen worden. Am Tatort konnte auch die vermeintliche Tatwaffe, ein langes Küchenmesser sichergestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat eine Obduktion angeordnet. Das Opfer wies mehrere Stichverletzungen auf, die als todesursächlich eingestuft werden.
Durch das Kommissariat K11 der Kriminaldirektion Mainz, zuständig für Kapitalverbrechen, werden umfangreiche Ermittlungen geführt um die Gesamtumstände der Tat lückenlos aufzuklären.
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