Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Polizeidirektion Mayen mehr verpassen.

Polizeidirektion Mayen

POL-PDMY: Verkehrsunfallflucht - Zeugen gesucht

Hönningen, Hauptstraße (ots)

Vermutlich im Zeitraum von Freitag, 11.10.2024, bis Mittwoch, 16.10.2024, beschädigte ein bislang unbekanntes Fahrzeug ein Regenfallrohr in der Hauptstraße in Hönningen. Ermittlungen an der Unfallstelle ergaben, dass es sich bei dem verkehrsunfallverursachenden Fahrzeug vermutlich um ein größeres Fahrzeug (Bus oder LKW) handeln müsste. Vermutlich streifte der Fahrzeugführer mit dem rechten Außenspiegel seines Fahrzeugs das Fallrohr und setzte anschließend seine Fahrt fort, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern.

Zeugen, welche den Verkehrsunfall beobachtet haben oder Hinweise zum Unfallverursacher machen können, werden gebeten sich bei der Polizei in Adenau zu melden.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Adenau
Im Straußenpesch 8
53518 Adenau
Kaster, PHK

Telefon: 02691-925-0
E-Mail: piadenau@polizei.rlp.de

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeidirektion Mayen, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Polizeidirektion Mayen
Weitere Meldungen: Polizeidirektion Mayen
  • 17.10.2024 – 09:33

    POL-PDMY: Verkehrsunfall mit Personenschaden L114 bei Wehr

    Wehr (ots) - Am Donnerstag, den 17.10.2024 gegen 08:09 Uhr, wurde die Polizeiinspektion Remagen über einen Verkehrsunfall mit einem Pkw und eingeklemmter Person gemeldet. Nach derzeitigem Stand befuhr der Pkw die L114 von Wehr kommend in Richtung Glees und geriet aus bislang unklarer Ursache nach links von der Fahrbahn ab. Nach dem Passieren des dortigen Grünstreifens fuhr der Pkw über die Schräge unter der Brücke ...

  • 17.10.2024 – 08:01

    POL-PDMY: Wohnungseinbruchsdiebstahl in Kürrenberg

    Mayen (ots) - Im Zeitraum von Montag, den 14.10.2024, 20:30 Uhr, bis Mittwoch, den 16.10.2024, 10:30 Uhr, kam es in Mayen, OT Kürrenberg, in der Straße "Zum Eichenhügel" zu einem vollendeten Wohnungseinbruchsdiebstahl in ein Einfamilienhaus. Sollten im o.a. Zeitraum oder zuvor Auffälligkeiten festgestellt worden sein, welche zur Aufklärung der Straftat beitragen ...