POL-PDKO: Wochenendpressebericht der Polizeiinspektion Simmern für den 12.04.2024 - 14.04.2024
Koblenz (ots)
Betrug durch falschen Microsoft-Mitarbeiter
Am 12.04.2024 wurde eine Bürgerin aus hiesigem Dienstgebiet Opfer eines angeblichen Microsoft-Mitarbeiters. Bei der Internetnutzung wurde ihr im Browser ein technischer Defekt vorgespielt, woraufhin sie Kontakt mit dem angeblichen Microsoft-Support aufnahm. Es erfolgte ein durch die Geschädigte ermöglichter Fernzugriff auf ihren Computer, woraufhin das tatsächlich nur vorgetäuschte Problem behoben wurde. Für die Dienstleistung wurde letztlich eine Zahlung im mittleren dreistelligen Betrag per Überweisung entrichtet. Die Polizei weist erneut darauf hin, bei der Internetnutzung kritisch und misstrauisch zu sein und insbesondere Fremden keinen Fernzugriff auf den eigenen Computer zu ermöglichen.
Vermisstensuche am 12.04.2024 in Kastellaun
Ein glückliches Ende nahm die Suche nach einem vermissten Bewohner eines Seniorenheims in Kastellaun. Nach dem Abendessen wurde das Fehlen des älteren Herrn festgestellt und die Polizei verständigt. Da bekannt war, dass der Mann gut zu Fuß ist, musste davon ausgegangen werden, dass er sich bereits weiter von der Einrichtung entfernt haben könnte. Kurz vor Alarmierung der Feuerwehr konnte der Mann jedoch recht wohlbehalten im Umfeld des Gebäudes aufgefunden werden.
Evakuierung eines Mehrfamilienhauses aufgrund von Benzinaustritt
Am Abend des 12.04.2024 wurde der Rettungsleitstelle starker Benzingeruch in einem Mehrfamilienhaus in Kirchberg gemeldet. Die Ursache konnte durch die Feuerwehr im Keller festgestellt werden. Der Benzintank eines Rasenmähers war undicht, sodass es zum Kraftstoffaustritt kam. Die Benzinlache wurde mit Bindemittel aufgenommen und nach Lüftung des Gebäudes konnten die Bewohner zurück in ihre Wohnungen.
Rollerfahrer unter Betäubungsmitteleinfluss
Im Rahmen einer Verkehrskontrolle ergab sich am 12.04.2024 im Stadtgebiet Simmern der Verdacht, dass ein männlicher Mofafahrer unter aktuellem Betäubungsmitteleinfluss stehen könnte. Zur Beweissicherung im Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Sofern sich der Verdacht bestätigt, erwarten ihn ein empfindliches Bußgeld und fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen.
Rückfragen bitte an:
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