Geldwäschebekämpfung: Jahresbericht 2017 der Financial Intelligence Unit
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Bonn (ots)
Die Financial Intelligence Unit (FIU) informiert mit ihrem Jahresbericht 2017 über die wesentlichen Aufgaben, Arbeitsergebnisse und statistische Daten des zurückliegenden Jahres.
Mit Wirkung zum 26. Juni 2017 wurde die FIU vom Bundeskriminalamt zur Zollverwaltung überführt und unter dem Dach der Generalzolldirektion als unabhängige administrative Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen eingerichtet.
Die wesentlichen Ergebnisse des Jahres 2017:
Meldeaufkommen:
Es ist ein kontinuierlich gestiegenes Meldeaufkommen zu verzeichnen. Im Vergleich zum Jahr 2016 ist dieses um 31 Prozent angestiegen.
Verdachtsmeldungen:
Etwa 99 Prozent der an die FIU übermittelten Verdachtsmeldungen kommen aus dem Finanzsektor. Hierzu zählen in erster Linie die in Deutschland ansässigen Kreditinstitute. Nur etwa ein Prozent der Verdachtsmeldungen werden durch Verpflichtete des Nichtfinanzsektors abgegeben. Darunter sind unter anderem Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Immobilienmakler, Güterhändler und Veranstalter von Glücksspielen. Diese Verteilung deckt sich mit der Situation der Vorjahre.
Die Anzahl der Verdachtsmeldungen mit möglichem Terrorismusbezug ist im Berichtsjahr 2017 angestiegen und erreicht einen Anteil von 5 Prozent des Gesamtmeldeaufkommens. Dies ist ein deutliches Indiz für die gesteigerte Sensibilität der Verpflichteten - insbesondere für dieses Themenfeld. Damit setzt sich der langjährige Trend der signifikant steigenden Meldezahlen insgesamt fort.
Auch wurden im Berichtsjahr 2017 insgesamt 21.027 staatsanwaltschaftliche Rückmeldungen an die FIU übermittelt, wobei Einstellungsverfügungen den Großteil darstellen. Der Anteil von Rückmeldungen in Form von Urteilen, Strafbefehlen und Anklageschriften liegt wie in den Vorjahren bei etwa 2 Prozent.
Intensivierung der Aufklärung:
Die FIU wird die Sensibilisierung von Verpflichteten - insbesondere des Nichtfinanzsektors - zu den Themen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter intensivieren.
Zusammenarbeit:
Bei Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung handelt es sich um internationale Phänomene, die nur durch einen gesamtheitlichen Ansatz auf nationaler wie auch auf internationaler Ebene effektiv verhindert und bekämpft werden können. Aufgrund dessen findet eine enge nationale (u. a. mit Ermittlungs- und Aufsichtsbehörden) und internationale (FIUs weltweit) Zusammenarbeit statt. Es ist ausdrückliches Ziel der FIU, die Kooperation mit den Zusammenarbeitsbehörden weiter zu vertiefen.
Der FIU-Jahresbericht 2017 ist unter www.fiu.bund.de veröffentlicht.
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