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FIU und Aufsichtsbehörden der Bundesländer: gemeinsam gegen Geldwäsche/ Erste gemeinsame "Konzertierte Aktion"

Bonn (ots)

Im Zuge der erstmalig durchgeführten "Konzertierten Aktion" prüften die im Bereich Geldwäscheprävention tätigen Aufsichtsbehörden des Nichtfinanzsektors aller 16 Bundesländer unter Federführung der FIU schwerpunktmäßig insgesamt 26 Kfz-Händler hinsichtlich der Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten. Diese Händler wurden überwiegend anhand von konkreten Verdachtsmeldungen seitens der FIU ausgewählt und von den Aufsichtsbehörden überprüft.

Bilanz dieser bundesweiten Aktion: 15% der geprüften Kfz-Händler kamen den Pflichten zur Geldwäscheprävention im Wesentlichen nach. Bei 62% wurden leichte Mängel und bei 23% beachtliche Mängel festgestellt. In Einzelfällen wurden von den Aufsichtsbehörden Maßnahmen angeordnet.

Die FIU und die Länderaufsichtsbehörden ziehen insgesamt eine positive Bilanz aus der "Konzertierten Aktion" und beabsichtigen diese kontinuierlich fortzuführen. Hierbei soll der Fokus auf weitere Branchen ausgeweitet werden, um auch andere Verpflichtetengruppen aus dem Nichtfinanzsektor zu sensibilisieren und in der Ausübung ihrer Pflichten nach dem Geldwäschegesetz zu unterstützen.

Der Leiter der FIU - Christof Schulte zur "Konzertierten Aktion": "Diese Aktion zeigt, dass aktuell noch nicht alle Verpflichteten ausreichend für ihre geldwäscherechtlichen Pflichten sowie die Gefahren im Bereich der Geldwäsche sensibilisiert sind. Wir als FIU werden daher gemeinsam mit den zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder weiterhin kontinuierlich und über die unterschiedlichsten Wege alle Verpflichtetengruppen aus dem Nichtfinanzsektor auf die bestehenden Risiken im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hinweisen."

Deutschland gilt auf Grund der wirtschaftlich und politisch stabilen Rahmenbedingungen weltweit als attraktiver Standort für die dauerhafte Anlage von Kapital. Dieser Faktor wird allerdings auch dazu genutzt, illegal erwirtschaftete Gelder - z.B. aus Drogen- und Waffengeschäften - zu waschen, indem versucht wird, "schmutziges" Geld durch vermeintlich legale Transaktionen in den Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Daneben verdeutlichen ebenfalls die jüngst veröffentlichten Erkenntnisse der Ersten Nationalen Risikoanalyse zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (siehe www.nationale-risikoanalyse.de), dass sich hierfür auch besonders der Handel mit hochwertigen Gütern eignet. Da in der Kfz-Branche - insbesondere im Gebrauchtwagenhandel - Kaufgeschäfte häufig in bar abgewickelt werden, sind Kfz-Händler einem erhöhten Risiko ausgesetzt, von Kriminellen für Geldwäsche missbraucht zu werden. Um dies zu verhindern und sich vor der unwissentlichen Einbindung in illegale Geschäfte zu schützen, sind Kfz-Händler bei Bargeschäften ab 10.000 EUR oder im Verdachtsfall - als nach dem Geldwäschegesetz Verpflichtete - angehalten, stets ihren auferlegten geldwäscherechtlichen Pflichten nachzukommen. Hierzu zählen insbesondere:

   -	die Identifizierung der Vertragspartner bzw. der für diese 
auftretenden Personen, einschließlich der Prüfung der gemachten 
Angaben, sowie die Ermittlung und Identifizierung des 
wirtschaftlichen Berechtigten,
   -	die Einrichtung und das Betreiben eines wirksamen 
Risikomanagements, in dem Risiken identifiziert und bewertet sowie 
individuelle betriebs- oder unternehmensinterne Sicherungsmaßnahmen 
festgelegt werden und
   -	die unverzügliche Meldung eines Sachverhalts an die FIU, wenn 
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Vermögenswerte eine illegale 
Herkunft haben oder im Zusammenhang mit Terrorismusfinanzierung 
stehen könnten bzw. der Vertragspartner nicht offenlegt, ob er für 
einen wirtschaftlichen Berechtigten handelt.

Weitere detaillierte Informationen - insbesondere zu den geldwäscherechtlichen Pflichten sowie zum Registrierungs- und Meldeprozess im Zusammenhang mit der Abgabe einer Geldwäscheverdachtsmeldung - stellen die FIU unter www.fiu.bund.de und die Länderaufsichtsbehörden auf ihren jeweiligen Homepages den Verpflichteten zur Verfügung.

Pressekontakt:

Generalzolldirektion
Dietmar Zwengel
Telefon: 0228/303-11611
Pressestelle.GZD@zoll.bund.de

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