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HZA-H: "Augen auf beim Online-Kauf" - Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt

HZA-H: "Augen auf beim Online-Kauf" - Wie das Paket schnell und sicher durch den Zoll kommt
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Hannover (ots)

Auch in diesem Jahr wird mit dem Black Friday Ende November die heiße Phase des vorweihnachtlichen Online-Shoppings eingeläutet. Das bedeutet Hochsaison bei Paketversendern und - diensten. Was viele "Schnäppchenjäger" dabei aber nicht bedenken: Wird die bestellte Ware aus einem Nicht-EU-Land verschickt ist der Zoll mit im Spiel - und zwar gleich in mehrfacher Hinsicht.

Denn werden die heiß ersehnten Schuhe oder das neueste Smartphone bei einem Onlinehändler in einem Drittland bestellt, kommen zum regulären Kaufpreis noch Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll hinzu. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren wie Alkohol fallen zusätzlich Verbrauchsteuern an.

Immer beachten sollte man in diesem Zusammenhang mögliche Einfuhrverbote bzw. Beschränkungen. So überwacht der Zoll zum Beispiel auch die Einhaltung der Bestimmungen des gewerblichen Rechtsschutzes und der Produktsicherheit. "Vermeintlich günstige Markenprodukte können sich da schnell als Fehlinvestition entpuppen, wenn diese gefälscht sind", so Nils Haustein, Pressesprecher des Hauptzollamts Hannover. "Die Waren werden sichergestellt und vernichtet, die Kaufsumme wird vom Lieferanten oft nicht erstattet. Außerdem erwartet den Paketempfänger gegebenenfalls ein zivilrechtliches Verfahren mit dem Rechteinhaber."

In der Regel erledigt der Beförderer (Post-, Kurier- oder Expressdienstleister) die Zollformalitäten bereits bei Ankunft der Sendung in den Paketzentren und tritt dabei auch für die fälligen Einfuhrabgaben in Vorleistung. Online-Besteller sollten hier beachten, dass die Beförderungsunternehmen grundsätzlich eine gesonderte Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll und die Vorauszahlung der Einfuhrabgaben erheben. Diese Pauschale ist keine Einfuhrabgabe des Zolls. Informationen hierzu finden sich regelmäßig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Beförderers oder Verkäufers.

"Man sollte sich bereits vor der Bestellung im Internet über alle anfallenden Abgaben und Kosten im Klaren sein. Sonst kommt am Ende schnell die Ernüchterung, dass das Produkt in der Gesamtbetrachtung dann doch kein Schnäppchen war", so Haustein weiter.

Wer also zu Weihnachten ganz entspannt schenken möchte, informiert sich rechtzeitig unter www.zoll.de oder mit der App "Zoll und Post".

Zusatzinformationen:

Für Sendungen aus einem Drittland gelten folgende Bestimmungen:

Warenwert bis 150 Euro: Die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe des regulären Steuersatzes von 19 % bzw. des ermäßigten Steuersatzes von 7 % und gegebenenfalls Verbrauchsteuern werden erhoben.

Warenwert über 150 Euro: Neben der Einfuhrumsatzsteuer fallen auch der warenabhängige Zoll und gegebenenfalls Verbrauchsteuern an.

Ausnahmen für private Geschenksendungen: Diese sind bis zu einem Wert von 45 Euro zoll- und einfuhrumsatzsteuerfrei. Bei verbrauchsteuerpflichtigen Waren dürfen innerhalb dieser Wertgrenze bestimmte Höchstmengen nicht überschritten werden.

Post- und Kuriersendungen aus anderen Mitgliedstaaten der EU können im Regelfall ohne Zollformalitäten empfangen werden. Wer allerdings verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Alkohol aus einem anderen EU-Staat bestellt, muss unter Umständen Steuern entrichten. Darüber hinaus sind auch hier bestimmte Einfuhrverbote zu beachten.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Hannover
Pressesprecher
Nils Haustein
Telefon: 0511/5469-1680
E-Mail: presse.hza-hannover@zoll.bund.de
www.zoll.de

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