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Hauptzollamt Frankfurt am Main

HZA-F: Groß angelegte Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs - Zoll deckt Bargeldschmuggel in Höhe von über einer dreiviertel Million Euro am Frankfurter Flughafen auf-

HZA-F: Groß angelegte Kontrolle des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs - Zoll deckt Bargeldschmuggel in Höhe von über einer dreiviertel Million Euro am Frankfurter Flughafen auf-
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Frankfurt am Main (ots)

Im Rahmen einer groß angelegten Kontrolloperation des Hauptzollamts Frankfurt am Main zur Überwachung des grenzüberschreitenden Barmittelverkehrs führten Einsatzkräfte des Zolls vom 10.09. bis 12.09.2024 umfangreiche Kontrollmaßnahmen in beiden Flughafenter-minals durch. Ziel war die Verhinderung und Verfolgung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. An den extra hierfür im Bereich der Abfluggates eingerichteten Kontrollstellen konnten durch die 70 Einsatzkräfte des Zolls bei der Ausreise aus der Europäischen Union Bargeldschmuggel in einer Gesamthöhe von rund 767.000,- Euro verhindert werden. Insgesamt wurden 39 Verstöße gegen die Barmittelanmeldepflicht festgestellt. Den Betroffenen droht ein empfindliches Bußgeld. Für zu erwartende Bußgelder wurden Sicherheitsleistungen in Höhe von 62.400,- Euro vereinnahmt. In sechs Fällen lagen Annahmegründe für Geldwäsche vor. Diesbezüglich wurden Barmittel im Gesamtwert von 146.960,80 Euro sichergestellt. Die weiteren Ermittlungen werden durch die Gemeinsame Finanzermittlungsgruppe Hessen beim Zollfahndungsamt Frankfurt am Main geführt. Ein besonderes Bargeldversteck wählte eine 52 Jahre alte französische Staatsangehörige. Teile ihrer etwa 17.000,- EURO mitgeführten EURO Banknoten versteckte sie bei ihrer Aus-reise nach Thailand in einer mit Geschenkpapier umwickelten Kosmetikverpackung. In einem weiteren Fall wurden bei einem Reisenden mit Ziel Türkei in einer Schokoladenriegelverpackung Bargeld in Höhe von 26.500,- EURO sowie in einer Teeverpackung 4,6 Gramm Cannabis festgestellt. Da die Ein-, Aus- und Durchfuhr von Cannabis trotz der Teillegalisierung weiterhin verboten ist, wurde neben der Sicherstellung des Geldes zusätzlich ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Konsumcannabisgesetz eingeleitet.

Bei den Kontrollen wurden die Kontrolleinheiten des Zolls auch im Bereich der Außenwirtschaftsüberwachung tätig. In sieben Fällen bestand der Verdacht, dass gegen das Ausfuhrembargo von Gütern nach Russland verstoßen wurde. An den drei Kontrolltagen wurden Luxusgüter und Bargeld im Wert von rund 340.000,- Euro sichergestellt und Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz eingeleitet.

Die Ermittlungen dauern an.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm@zoll.bund.de
www.zoll.de

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