HZA-RO: Bundesweite Mindestlohnprüfung des ZOLLs - erhebliche Missstände festgestellt
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des ZOLLs (FKS) führte am 13.03.2025 im gesamten Bundesgebiet eine risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung mit dem Schwerpunkt "Einhaltung des Mindestlohns" durch. An den Maßnahmen beteiligten sich alle Hauptzollämter. Insgesamt befanden sich mehr als 3.000 Beschäftigte des Zolls bundesweit im Einsatz. Das Hauptzollamt Rosenheim beteiligte sich an den Prüfaktionen, die bis in die Abendstunden andauerten, mit insgesamt 72 eingesetzten Kräften seiner FKS-Standorte Rosenheim, Traunstein und Weilheim. Die Prüfungen erstreckten sich auf 27 Objekte aus besonders risikobehafteten Branchen, wie Nagelstudios und Gaststätten. Die Zöllnerinnen und Zöllner kontrollierten insgesamt 95 Personen hinsichtlich ihrer Arbeitsverhältnissen.
Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat grundsätzlich jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro und maler- und Lackiererhandwerk.
Bei den Prüfungen stellte das Hauptzollamt Rosenheim erhebliche Missstände fest. Insgesamt werden in 13 Fällen strafrechtliche Ermittlungen und in 19 Fällen bußgeldrechtliche Ermittlungen aufgenommen. Allein in acht Fällen werden Ermittlungen wegen unerlaubten Aufenthalts und in zwei Fällen wegen Einschleusung von Ausländern folgen. Wegen Arbeitserlaubnisverstößen werden in sechs Fällen Ermittlungen gegen Arbeitgeber und in acht Fällen gegen Arbeitnehmer aufgenommen. Des weiteren werden in drei Fällen Beitragsstrafverfahren gemäß § 266a Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet. In sechs Fällen werden zudem Bußgeldverfahren wegen diverser Pflichtverstöße nach dem Mindestlohngesetz und dem Sozialgesetzbuch IV eingeleitet.
Besonders ins Auge fiel bei der Prüfung eine Situation in einem asiatischen Restaurant im Landkreis Rosenheim: Als die Zöllnerinnen und Zöllner in der Küche einen mutmaßlich dort Beschäftigten nach seinem Ausweis fragten, ergriff dieser die Flucht über die Hintertür. Im Hinterhof kam er zu Fall, als er ein zunächst versperrtes Eisentor öffnete, so dass ihn die Zöllner sichern konnten. Der Mann hatte sich bei seinem Sturz an der Stirn verletzt und wurde im Anschluss im Krankenhaus behandelt. Da er illegal aufhältig in Deutschland war, wurde er nach der Versorgung im Krankenhaus der Bundespolizei für die eventuelle Ausweisung übergeben.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich auch umfangreiche Nachermittlungen in den Unternehmen an. Gerade bei der Aufdeckung von Mindestlohn-Verstößen sind die vor Ort erfassten Aussagen der befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Einstieg in tiefergehende erforderliche Geschäftsunterlagenprüfungen insbesondere der Lohn- und Finanzbuchhaltung. Diese Prüfungen beinhalten die Verknüpfung, den Abgleich und die Analyse von verschiedenen Unterlagen, aus denen Art, Umfang, Dauer und Entgelthöhe von Beschäftigungsverhältnissen hervorgehen bzw. ermittelt werden können. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit den verschiedenen Zusammenarbeitsbehörden sowie der Rentenversicherung. Das Hauptzollamt Rosenheim wird daher im Anschluss an die Schwerpunktprüfung in 31 Sachverhalten weitergehende Prüfungen anstellen.
Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.
Die Arbeit der FKS ist auch beim Tag der Ausbildung am 05.04.2025, von 10:00 bis 13:00 Uhr beim Hauptzollamt Rosenheim in der Münchener Straße 51 ein zentrales Thema. Eingeladen sind Interessierte an einer Ausbildung beim Hauptzollamt Rosenheim und auch deren Angehörige. Hier finden Sie Einblick in die unterschiedlichen Bereiche des Hauptzollamts, untermalt wird das Ganze durch Vorführungen, Exponate, Filme und Live-Interviews. https://www.zoll.de/SharedDocs/Dienststellen/DE/1_DSSD_Importer/Hauptzollamt/HZA_Rosenheim/HZA_Rosenheim_7750/HZA_Rosenheim_7750.html?category=Ausbildung
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Rosenheim
Marion Dirscherl
Telefon: 08031-3006-7100
E-Mail: Presse.HZA-Rosenheim@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Rosenheim, übermittelt durch news aktuell