POL-BI: Bilanz des Landesweiten Kontrolltags "Ablenkung im Straßenverkehr"
Bielefeld (ots)
HC/ Bielefeld-Stadtgebiet- BAB-
Am Mittwoch, den 08.05.2019, kontrollierte und informierte die Polizei Bielefeld im Rahmen des Landesweiten Kontrolltags "Ablenkung im Straßenverkehr". Ein Schwerpunkt der nordrhein-westfälischen Polizei bei der Verkehrsunfallbekämpfung ist die Ablenkung durch mobile Geräte, wie Smartphone oder Tablet. Telefonieren, simsen oder Texten während der Fahrt erhöht das Unfallrisiko erheblich! Keine Whats App, keine Instastory, keine Sprachnachricht und kein Anruf sind so wichtig, dass man dafür sein eigenes Leben aufs Spiel setzt und Andere gefährdet.
Die Polizisten überprüften im Stadtgebiet und auf den Autobahnen zwischen 07:00 Uhr und 18:00 Uhr insgesamt 161 Fahrzeuge, davon 133 PKW, 21 LKW und 7 Fahrräder. Dabei stellten sie 57 Verstöße fest. 47 PKW-, 9 LKW- und 1 Fahrrad-Fahrer nutzten verbotswidrig ein mobiles Gerät.
Darüber hinaus ahndeten die Beamten 66 weitere verkehrsrechtliche Verstößen, davon entrichteten 43 Verkehrsteilnehmer Verwarngelder, 21 Fahrzeugführer erhielten Ordnungswidrigkeiten- und 2 Fahrzeugführer Strafanzeigen. Hierbei handelte es sich um Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verstöße gegen die Gurtpflicht, Rechtsüberholen, verbotene Standstreifenbenutzung, Nichtmitführen des Führerscheines und Nichteinhalten des Sicherheitsabstandes .
Gegen 13:00 Uhr hielten Polizisten einen 46 Jahre alten Wohnanhänger an der Babenhauser Straße an. Überprüfungen einer Kfz-Prüfstelle ergaben Mängel an der Bremsanlage, der Elektrik und der Beleuchtung. Der Aufbau war nicht mehr sicher mit dem Fahrgestell verbunden, so dass das Fahrzeug stillgelegt wurde Gegen den 26-jährigen Fahrzeughalter aus Oberbayern ist ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Gegen 15:20 Uhr kontrollierten die Beamten einen 44-jährigen telefonierenden Sprinterfahrer an der Gütersloher Straße. Er zeigte eine ausländische Fahrerlaubnis vor. Da er bereits seit mehr als einem Jahr einen Wohnsitz in Deutschland besaß, war dieser Führerschein nicht mehr gültig. Er sowie der Fahrzeughalter erhielten eine Strafanzeige.
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