Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage gegen mutmaßliches Mitglied einer Terrorzelle der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 8. Juli 2020 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts in Düsseldorf Anklage gegen
den tadschikischen Staatsangehörigen Ravsan B.
erhoben. Der Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). In diesem Zusammenhang ist er zudem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 Var. 3 StGB), wegen der Verschaffung einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 91 Abs. 1 Nr. 2 StGB), wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz (§§ 2 Abs. 2, 52 Abs. 1 Nr. 2 lit. b WaffG), wegen Terrorismusfinanzierung (§ 89c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 StGB) sowie wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 lit. a Var. 8 AWG) angeklagt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Ravsan B. gründete spätestens im Januar 2019 zusammen mit weiteren tadschikisch-stämmigen Beschuldigten eine Terrorzelle und gliederte sich mit dieser in die Befehlshierarchie des "Islamischen Staates" ein. Damit verfolgten sie das Ziel, im Namen der Terrororganisation Anschläge in Deutschland zu begehen sowie die Strukturen des IS und dessen bewaffneten Kampf durch finanzielle Zuwendungen zu fördern. Dabei wurden der Angeschuldigte sowie die übrigen Mitglieder der Terrorzelle durch zwei ranghohe Mitglieder des IS angeleitet und unterwiesen. Der Angeschuldigte stand seit Januar 2019 für die Zelle mit einem IS-Führungsmitglied in Syrien in Kontakt, das ihn unter anderem anwies, in Deutschland den bewaffneten Kampf gegen die aus ihrer Sicht "Ungläubigen" aufzunehmen und Anschläge zu verüben. Daneben kommunizierte die Zelle mit einem hochrangigen IS-Führer in Afghanistan. Von diesem erhielten die Mitglieder der Zelle zum einen "religiösen Unterricht" im Sinne einer radikal-islamischen Glaubensauslegung. Zum anderen machte dieser Repräsentant konkrete Vorgaben hinsichtlich des von der Zelle beabsichtigten Anschlags in Deutschland.
Zum Zwecke der Finanzierung ihrer Planungen sowie für die wirtschaftliche Unterstützung der IS-Mitglieder in den Kampfgebieten in Syrien und Irak nahmen die Mitglieder der Terrorzelle einen mit 40.000 US Dollar dotierten Auftrag zur Tötung eines albanischen Geschäftsmannes an. Für die Umsetzung des beabsichtigten Mordanschlags reiste der Angeschuldigte mit einem weiteren Zellenmitglied Ende Februar 2019 über Österreich nach Albanien. Hierbei bedienten sie sich der Unterstützung zweier tschetschenisch-stämmiger Mittäter, die ihnen neben dem Transport auch bei der Beschaffung einer scharfen Schusswaffe nebst Schalldämpfer halfen. In Albanien angekommen observierten der Angeschuldigte und die drei weiteren Tatbeteiligten das potenzielle Anschlagsopfer über mehrere Tage und kundschafteten dessen Lebensgewohnheiten aus. Unmittelbar vor der geplanten Ausführung des Anschlags kamen ihnen jedoch Zweifel an der Identität der am beabsichtigten Anschlagsort erschienenen Person. Der Angeschuldigte und seine Mittäter versuchten noch, sich bei ihren unbekannten - Hintermännern Gewissheit zu verschaffen, indem sie diesen über ihre Mobiltelefone Lichtbildaufnahmen der ausgespähten Person übermittelten. Da dies jedoch keine Klarheit brachte, brachen sie das Vorhaben ab und reisten noch in der gleichen Nacht aus Albanien nach Deutschland zurück.
Trotz dieses Rückschlags hielten der Angeschuldigte und die weiteren Mitglieder der Terrorzelle an ihrem Ziel fest, in Deutschland Anschläge für den IS zu begehen. Hierzu hatte sich der Angeschuldigte bereits Anleitungen für die Herstellung verschiedener Sprengstoffe und Zündmechanismen verschafft. Zudem hatte er die Schusswaffe aus dem gescheiterten Mordanschlag zu sich nach Hause verbracht. In Absprache mit dem sich in Afghanistan aufhaltenden IS-Führungskader planten die Mitglieder der Terrorzelle die Ermordung eines Mannes, der in Deutschland lebt und sich kritisch über den Islam geäußert hatte. Durch die Tat sollte ein Exempel statuiert und der Anschlag - auf Anweisung des IS-Repräsentanten aus Afghanistan - zu Propagandazwecken der Vereinigung verwendet werden. Dieser gab den Zellenmitgliedern vor, sie sollten Bilder des Leichnams des Opfers fertigen, die sodann mit einem Aufruf zum Kampf gegen die "Ungläubigen" auf dem Internetportal YouTube veröffentlicht werden sollten. In Umsetzung der Anschlagsplanungen observierte eines der Zellenmitglieder das ausgewählte Opfer am 14. März 2019 und verabredete hierbei zeitgleich per Telefon mit dem Angeschuldigten die Übergabe der aus Albanien zurückgebrachten Schusswaffe. Zur weiteren Umsetzung der Tat kam es nicht, da der Angeschuldigte und das weitere Zellenmitglied noch am selben Abend durch Beamte eines Sondereinsatzkommandos festgenommen wurden und die Schusswaffe sichergestellt werden konnte.
Neben den Planungen, einen Anschlag für den IS in Deutschland zu begehen, hat der Angeschuldigte im Zusammenwirken mit weiteren Zellenmitgliedern die terroristische Vereinigung zugleich wirtschaftlich unterstützt. Hierzu transferierte er über einen in der Türkei ansässigen Finanzagenten im Februar 2019 in zwei Tranchen einen Gesamtbetrag von rund 1.000 Euro an das IS-Führungsmitglied in Syrien.
Der Angeschuldigte befindet sich bereits seit dem 15. März 2019 aufgrund von jeweils durch die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf erwirkten Haftbefehlen des Amtsgerichts Neuss vom 16. März 2019 sowie des Ermittlungsrichters des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. September 2019 in Untersuchungshaft. Gegen ihn hat die Bundesanwaltschaft am 9. April 2020 einen Haftbefehl beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs erwirkt. Die Ermittlungen gegen die am 15. April 2020 festgenommenen weiteren mutmaßlichen Mitglieder der Terrorzelle (vgl. Pressemitteilungen Nr. 12 und 13 vom 15. April 2020) dauern noch an.
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Markus Schmitt
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