Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)"
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Juli 2020 aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 5. Juni 2020
die deutsche Staatsangehörige Nurten J.
bei ihrer Einreise am Flughafen Frankfurt/Main durch Beamte des Polizeipräsidiums Köln festnehmen lassen.
Gegen die Beschuldigte besteht der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB), der Verletzung der Fürsorgepflicht (§ 171 Var. 1 StGB), des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 6 lit. a KrWaffKontrG), der Kriegsverbrechen gegen das Eigentum und sonstige Rechte (§ 9 Abs. 1 VStGB) sowie der Beihilfe zu einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB).
In dem Haftbefehl wird der Beschuldigten im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:
Nurten J. reiste im Frühjahr 2015 gemeinsam mit ihrer zum damaligen Zeitpunkt vier Jahre alten Tochter nach Syrien, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" anzuschließen und in deren Herrschaftsgebiet zu leben. Vermittelt durch ein "Heiratsbüro" des "IS" heiratete sie dort nach islamischem Ritus ein ebenfalls aus Deutschland ausgereistes Mitglied der Vereinigung und gründete mit diesem in Syrien eine Familie. Die Beschuldigte unterwarf sich mit ihrer Familie den Regeln des "IS" und erzog ihre Kinder nach dessen Vorgaben in dem Bestreben, zukünftige treue Diener des "IS" aufzuziehen. Im Gegenzug alimentierte sie der "IS" monatlich und überließ ihr zudem nacheinander insgesamt fünf Wohnungen, nachdem die rechtmäßigen Eigentümer vom "IS" getötet oder vertrieben worden waren. In den jeweiligen Wohnungen verrichtete die Beschuldigte den Haushalt und ermöglichte so ihrem Ehemann, uneingeschränkt dem "IS" zur Verfügung zu stehen. Da ihr Ehemann seine Waffen zu Hause verwahrte, hatte die Beschuldigte Zugriff auf zwei vollautomatische Sturmgewehre des Typs "Kalaschnikow AK47".
In den Jahren 2016 und 2017 hatte die Beschuldigte in ihren Wohnungen vielfach Besuch von einer gesondert verfolgten Freundin. Diese brachte auf Wunsch der Beschuldigten bei ihren Besuchen eine vom IS versklavte Jesidin mit, deren unentgeltliche Arbeitskraft die Beschuldigte für die Reinigung der Wohnräume ausnutzte. Nurten J. folgte damit der Ideologie des "IS", aus dessen Sicht die Versklavung der Jesiden religiös gerechtfertigt sei.
Nachdem der "IS" seine Herrschaftsgebiete in Syrien verloren hatte, geriet die Beschuldigte mit ihrer Familie in kurdische Gefangenschaft und befand sich zuletzt in der Türkei in Abschiebehaft.
Sie wurde am 24. Juli 2020 dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt, der ihr den Haftbefehl eröffnet und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet hat.
Rückfragen bitte an:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/
Original-Content von: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), übermittelt durch news aktuell