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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder eines internationalen Netzwerkes zur Terrorfinanzierung erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 18. Juni 2021 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Önder A. sowie den deutschen Staatsangehörigen Erman K.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind der Terrorismusfinanzierung, der Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland ("Hai'at Tahrir al-Sham HTS", "Malhama Tactical" und "Junud al Sham") sowie des Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz hinreichend verdächtig (§ 89c Abs. 1 Nr. 1, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 18 Abs. 1 Nr. 1a AWG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

1. Bei der HTS handelt es sich um einen Anfang 2017 erfolgten Zusammenschluss verschiedener Gruppierungen militant-fundamentalistischer Ausrichtung in Syrien, darunter insbesondere die ausländische terroristische Vereinigung "Jabhat al Nusra" (JaN). Wie die JaN hat die HTS es sich zum Ziel gesetzt, die syrische Regierung gewaltsam zu stürzen und dort einen auf ihrer Ideologie gründenden "Gottesstaat" zu errichten.

Diese Ziele werden auch von den terroristischen Vereinigungen "Malhama Tactical" und "Junud al-Sham" verfolgt. Bei der "Malhama Tactical" handelt es sich um eine jihadistische, paramilitärische Gruppierung, die eng mit der HTS kooperiert. Unter anderem bildet die "Malhama Tactical" Kämpfer der HTS aus. In ihrem in Syrien liegenden Operationsgebiet führt sie Kampfeinsätze gegen die Streitkräfte des syrischen Regimes, regimetreue Milizen, russische Streitkräfte und den "Islamischen Staat". Die militärisch organisierte Vereinigung "Junud al-Sham" strebt nicht nur ein auf Syrien beschränktes Herrschaftsgebiet an. Vielmehr sollen auch die an Syrien angrenzenden Länder sowie letztlich der Kaukasus unterworfen und unter ihre Kontrolle gebracht werden.

2. Die Angeschuldigten sind Teil eines internationalen Netzwerkes, das die terroristischen Aktivitäten der HTS, der "Junud al-Sham" sowie der "Malhama Tactical" in Syrien von Europa aus länderübergreifend durch finanzielle Spenden gefördert hat. Mit dieser Zielsetzung haben die beiden Angeschuldigten in zahlreichen Fällen Geldmittel und andere Vermögenswerte nach Syrien an eine mitgliedschaftlich an die HTS sowie die "Malhama-Tactical" angebundene Person, an zwei Mitglieder der "Junud al-Sham" sowie einen Unterstützer der HTS transferiert. Das vorgenannte HTS-Mitglied unterhielt von dort aus eine Plattform im Internet, auf der öffentlich zu Spenden für die Terrororganisation und die Finanzierung ihres bewaffneten "Jihads" aufgerufen wurde. Dabei warb das HTS Mitglied ausdrücklich damit, dass die Zuwendungen insbesondere für den Kauf von Schusswaffen und Zubehör sowie für die Sicherung des Lebensunterhalts für bewaffnete Kämpfer eingesetzt würden.

Önder A. hat im Zeitraum November 2017 sowie Oktober 2020 insgesamt 15 Unterstützungshandlungen, Erman K. im Zeitraum August 2018 bis Dezember 2020 insgesamt 20 Unterstützungshandlungen vorgenommen. Dabei handelte es sich in der Hauptsache um den Transfer von Geldmitteln, die vorwiegend zuvor von Dritten für die Terrororganisationen gespendet worden waren. Zum Teil stammten sie auch aus dem Vermögen des Angeschuldigten K. Die Gelder sollten in der Hauptsache der Finanzierung des bewaffneten Kampfes sowie der Festigung des Herrschaftsgebietes der terroristischen Vereinigungen dienen.

Die beiden Angeschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. Erman K. wurde am 15. Februar 2021 festgenommen (vgl. Pressemitteilungen Nr. 4 vom 15. Januar 2021 sowie Nr. 5 vom 18. Januar 2021). Önder A. war bereits am 7. Januar 2021 festgenommen worden (Pressemitteilungen Nr. 1 vom 7. Januar 2021 sowie Nr. 3 vom 8. Januar 2021).

Die Ermittlungsverfahren gegen zwei weitere ebenfalls am 7. Januar 2021 festgenommene Personen wurden am 1. Februar 2021 an die Landesjustiz abgegeben, und zwar hinsichtlich Tassilo M. an die Generalstaatsanwaltschaft Celle sowie hinsichtlich Valdete M. an die Generalstaatsanwaltschaft München.

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76137 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
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