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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein ehemaliges Mitglied der gambischen Streitkräfte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 22. Februar 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Celle Anklage gegen

den gambischen Staatsangehörigen Bai L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, des Mordes sowie des versuchten Mordes (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 VStGB, 211 Abs. 1 und 2, 25 Abs. 2, 22, 52, 53 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Bai L. gehörte zwischen Dezember 2003 und Dezember 2006 als Fahrer einem sogenannten "Patrol Team" der gambischen Streitkräfte (auch bekannt als "Junglers") an. Diese Einheit wurde von dem damaligen gambischen Staatspräsidenten unter anderem für die Ausführung illegaler Tötungsbefehle eingesetzt. Ziel war es, die gambische Bevölkerung einzuschüchtern und die Opposition zu unterdrücken. Vor diesem Hintergrund war der Angeschuldigte an insgesamt drei solcher Liquidierungsaufträge beteiligt.

Ende Dezember 2003 erhielt die Einheit des Angeschuldigten den Auftrag, in Banjul, der Hauptstadt von Gambia, einen Rechtsanwalt zu töten. In seiner Funktion als Fahrer beförderte der Angeschuldigte die übrigen Mitglieder zum Anschlagsort. Dort feuerte ein Mitglied der Einheit mehrere Schüsse auf den Rechtsanwalt ab. Dieser überlebte die Tat schwer verletzt.

Ein Jahr später tötete das "Patrol Team" einen regierungskritischen gambischen Journalisten. Zu diesem Zweck stoppte die Einheit unter Mitwirkung von Bai L. den Pkw des Journalisten auf einer Straße in dem Ort Kanifing. Im Anschluss töteten ihn zwei Mitglieder der Einheit durch mehrere Schüsse, wobei Bai L. einen der Schützen in seinem Fahrzeug transportierte.

In der Folgezeit, wahrscheinlich im Jahr 2006, erschossen Mitglieder der Einheit nahe dem Flughafen von Banjul einen mutmaßlichen Gegner des gambischen Präsidenten. Der Angeschuldigte transportierte die übrigen Mittäter sowie das spätere Opfer zum Ort des Geschehens.

Der Angeschuldigte wurde am 16. März 2021 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof festgenommen und befindet sich seither in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilungen Nr. 14 und 15 vom 16. und 17. März 2021).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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