Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
GBA: Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben
Karlsruhe (ots)
Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen die deutschen Staatsangehörigen
Herwig F.
Ina F. und Thomas R.
erhoben.
Die Angeschuldigten sind hinreichend verdächtig, für einen ausländischen Geheimdienst tätig gewesen zu sein (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem werden ihnen zwei gewerbsmäßige Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, Abs. 7 Nr. 2 AWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2021/821) zur Last gelegt.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:
Thomas R. fungierte ab 2017 als Agent für einen in China aufhältigen Mitarbeiter des chinesischen Geheimdienstes MSS. Im Auftrag dieser Person beschaffte er in Deutschland gemeinsam mit den Eheleuten Herwig F. und Ina F. Informationen zu militärisch nutzbaren innovativen Technologien. Dazu bedienten sich die Angeschuldigten einer Firma, die durch die Eheleute von Düsseldorf aus betrieben wurde. Über diese Firma nahmen Herwig F. und Ina F. Kontakt zu Unternehmen und wissenschaftlichen Einrichtungen auf. In der Zeit von Februar 2017 bis April 2024 sammelten sie wiederholt Informationen, die zum Ausbau insbesondere der maritimen Kampfkraft Chinas nützlich sein konnten. Dies betraf etwa Erkenntnisse zu Bootsmotoren, Sonarsystemen, Flugzeugschutzsystemen, Antrieben für Panzerfahrzeuge sowie militärisch nutzbaren Drohnen. Die Informationen wurden über Thomas R. an dessen Kontaktmann beim MSS weitergeleitet. In einem Fall schlossen die Eheleute mit einer deutschen Universität ein Kooperationsabkommen zum Wissenschaftstransfer. Gegenstand der Zusammenarbeit war in der ersten Phase die Erstellung einer Studie für einen chinesischen Vertragspartner zum Stand der Technik von Gleitlagern, wie sie unter anderem in Schiffsmotoren zur Anwendung kommen. Hinter dem chinesischen Vertragspartner stand der Mitarbeiter des MSS, von dem Thomas R. seine Aufträge erhielt; die Finanzierung des Projekts erfolgte durch staatliche chinesische Stellen.
Überdies schafften die Angeschuldigten im Auftrag und mit Bezahlung des MSS von Deutschland aus insgesamt drei Speziallaser an und führten diesen ohne Genehmigung nach China aus, obwohl die Laser der EU-Dual-Use-Verordnung unterfallen.
Alle drei Angeschuldigten wurden am 22. April 2024 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 21 vom 22. April 2024). Thomas R. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Ina F. ist nach der Außervollsetzung des Haftbefehls seit dem 2. Oktober 2024 auf freiem Fuß, Herwig F. seit dem 14. Oktober 2024.
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