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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" u.a. wegen kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 20. Dezember 2024 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den

syrischen Staatsangehörigen Ossama A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB). Daneben werden ihm Kriegsverbrechen gegen Eigentum (§ 9 Abs. 1 VStGB), Beihilfe zu Kriegsverbrechen gegen Personen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB), Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe dazu (§ 7 Abs. 1 Nrn. 3, 6, 9 und 10 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB) sowie Beihilfe zum Völkermord (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 VStGB, § 27 Abs. 1 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften. Zu letzteren zählte auch die ausländische terroristische Vereinigung "Islamischer Staat" (IS).

Ossama A. schloss sich spätestens im Sommer 2014 im Raum Deir ez-Zor dem IS als Mitglied an. Er übernahm eine Führungsposition in der örtlichen Sicherheitsabteilung und spielte eine zentrale Rolle bei der vom IS erzwungenen Inbesitznahme von Immobilien sowie der Verwertung geplünderter Einrichtungsgegenstände. Zusammen mit einer von ihm befehligten Einheit beschlagnahmte der Angeschuldigte bei 13 Gelegenheiten vor allem Privathäuser. Diese dienten dem IS fortan zur Unterbringung von Kämpfern, als Büros oder Lager. Ossama A. sorgte für die Einquartierung von IS-Kämpfern in den Häusern und belieferte sie mit Lebensmitteln. Zwei der Gebäude nutzte der IS als Gefängnis für verschleppte Jesidinnen, damit Kämpfer sie sexuell missbrauchen und ausbeuten konnten. Dies war integraler Bestandteil des von der Vereinigung verfolgten Ziels der Vernichtung der jesidischen Religionsgemeinschaft. Ossama A. überwachte eines dieser Gefängnisse und verschaffte IS-Kämpfern Zutritt dazu. Das Gebäude wurde bei einem Luftangriff teilweise zerstört.

Im Sommer 2014 rekrutierte Ossama A. seinen damals 13 Jahre alten Neffen als Mitglied für den IS. Der Junge erhielt eine militärische Ausbildung und nahm für den IS an bewaffneten Gefechten in Aleppo teil.

Der Angeschuldigte wurde am 11. April 2024 festgenommen und befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 17 vom 11. April 2024).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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