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Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat (IS)" wegen des Messerangriffs in Solingen erhoben

Karlsruhe (ots)

Die Bundesanwaltschaft hat am 24. Februar 2025 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

den syrischen Staatsangehörigen Issa Al H.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des dreifachen Mordes sowie des zehnfachen versuchten Mordes (§§ 211 Abs. 1, 22, 23 StGB) hinreichend verdächtig, wobei ihm als Mordmerkmale niedrige Beweggründe sowie in zwölf Fällen Heimtücke zur Last gelegt werden. Im Zusammenhang mit den Mordversuchen ist er auch wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5) und schwerer Körperverletzung (§ 226 Abs. 1 Nr. 2 StGB) angeklagt. Daneben wird ihm die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) vorgeworfen.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Issa Al H. ist Anhänger der radikal-islamistischen Ideologie der ausländischen terroristischen Vereinigung "Islamischer Staat" (IS). Aus dieser Einstellung heraus entschloss er sich, am 23. August 2024 auf dem Stadtfest in Solingen einen Anschlag auf vermeintlich Ungläubige zu begehen, die er als Repräsentanten der von ihm abgelehnten westlichen Gesellschaftsform ansah und an denen er Vergeltung für militärische Aktionen westlicher Staaten üben wollte. Zur Vorbereitung nahm er im August 2024 über einen Messenger-Dienst Kontakt zu einem unbekannten IS-Mitglied auf. Dieses bestärkte den Angeschuldigten in seinem Vorhaben und sicherte ihm zu, dass der IS für die Tat Verantwortung übernehmen und sie für seine Propaganda nutzen werde. Issa Al H. erstellte daraufhin Videos, in denen er den Treueschwur des IS verlas und seine Tat ankündigte. Die Videos übermittelte er am Abend des 23. August 2024 an seine Kontaktperson des IS.

Wenige Minuten später begab sich der Angeschuldigte auf das Solinger Stadtfest. Dort stach er mit einem Messer zumeist hinterrücks wiederholt und gezielt auf den Hals- und Oberkörperbereich von Besuchern der Veranstaltung ein. Drei Personen verstarben, zehn weitere Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Am folgenden Tag verkündete der IS, dass der Anschlag durch ein Mitglied der Vereinigung begangen worden ist.

Issa Al H. befindet sich seit dem 25. August 2024 auf Grund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 46 vom 25. August 2024).

Rückfragen bitte an:

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Dr. Ines Peterson
Staatsanwältin beim BGH
Brauerstr. 30
76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8191-4100
Fax: 0721 8191-8492
E-Mail: presse@generalbundesanwalt.de
http://www.generalbundesanwalt.de/

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