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Polizeipräsidium Frankfurt am Main

POL-F: 250320- 0296 Frankfurt am Main: Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik 2024

Frankfurt (ots)

(ma) Im Rahmen einer Pressekonferenz stellte Polizeipräsident Stefan Müller am heutigen Vormittag die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main für das Jahr 2024 vor. Gemeinsam mit dem Leiter der Kriminaldirektion, Herrn Viktor Lekic, und der Leiterin der Koordinierungsstelle des Gewaltschutzkommissariates, Frau Verena Gerstendorff, führte der Polizeipräsident zu Kriminalitätsentwicklung und Schwerpunkten des polizeilichen Handelns im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main aus.

Trotz eines ereignisreichen Jahres 2024, geprägt von weltpolitischen Krisen und Kriegen in der Ukraine und in Nahost sowie einem sportlichen Großeinsatz, der Fußballeuropameisterschaft 2024, ist für die Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main ein leichter Rückgang von 1.702 (- 1,5%) auf 113.267 Straftaten zu verzeichnen.

Während die Aufklärungsquote bei 63,7 % und damit leicht (- 1,9 %) unterhalb des Vorjahreswerts liegt, fiel die Häufigkeitszahl, das heißt die Anzahl der Straftaten pro 100.000 Einwohner, von 14.872 im Jahr 2023 auf 14.600 im vergangenen Jahr. Somit wurden in Frankfurt am Main knapp zwei von drei Straftaten geklärt - Frankfurt am Main ist und bleibt eine sichere Stadt.

Zum einen ist durch die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und der Einführung des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) die erwartbare Reduktion bei Besitz und Erwerb von Cannabis (-2.431 Fälle) eingetreten. Zum anderen haben die Kontrolldelikte Beförderungserschleichung (-2.151 Fälle) und Verstöße gegen ausländerrechtliche Bestimmungen (-1.124 Fälle) abgenommen.

Angestiegen sind unter anderem Körperverletzungsdelikte (+1.005 Fälle) und Bedrohungen (+572 Fälle), aber auch der Warenbetrug (+510 Fälle) sowie der Wohnungseinbruchsdiebstahl (+261 Fälle), der damit wieder auf dem vorpandemischen Niveau liegt.

Im Bereich der häuslichen Gewalt sind die Zahlen seit dem Jahr 2017 kontinuierlich gestiegen und liegen weiterhin auf einem hohen Niveau.

Hohe Zahlen bei häuslicher Gewalt - Übernahme des Pilotmodells Gewaltschutzkommissariat

Der kontinuierliche Anstieg der Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt führte dazu, dass im Juli letzten Jahres die zentrale Bearbeitung der häuslichen Gewalt in der Kriminaldirektion zusammen mit einem Gefährdungslagenmanagement projektiert wurde. Das Pilotmodell war Gegenstand der vergangenen Pressekonferenz zur PKS 2023 und ist seit dem 1. Februar 2025 ein fest implementierter Teil des Gewaltschutzkommissariats.

Das maßgebliche Ziel dieses Kommissariats ist es, noch frühzeitiger als bisher Hochrisikofälle zu detektieren und durch polizeiliche Maßnahmen das Risiko einer schweren Gewalttat abzuwehren. Neben der intensiven Betreuung des Opfers steht hierbei der Aggressor als Risikofaktor im Fokus.

Um dem Phänomen der häuslichen Gewalt ganzheitlich, also auf repressiver und präventiver Ebene, gezielter zu begegnen, finden Gefahrenabwehr, Ermittlungen und Prävention in enger Zusammenarbeit mit externen Behörden und Institutionen statt. So ist die Intensivierung der Bekämpfung häuslicher Gewalt und der aktive Schutz von Opfern noch besser möglich.

Jeder einzelne Fall durchläuft eine Risikobewertung durch das Gefährdungslagenmanagement, welche eine Bandbreite an Maßnahmen wie Gefährderansprachen, Platzverweise und polizeilichen Wegweisungsverfügungen bis hin zu mehrtägigen Ingewahrsamnahmen zur Folge haben kann. Mittlerweile ist auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel möglich, um eine polizeiliche Wegweisungsverfügung zu überwachen und die Opfer noch wirksamer zu schützen.

"Häusliche Gewalt gehört zum Alltag vieler Frauen in Frankfurt am Main und ist die häufigste Ursache von Verletzungen bei Frauen. Für Frauen ist das Risiko, durch einen Beziehungspartner Gewalt zu erfahren, weitaus höher, als von einem Fremden tätlich angegriffen zu werden. Bildung, Einkommen, Alter und Religionszugehörigkeit spielen hierbei keine Rolle", so Viktor Lekic.

Nach der kontinuierlichen Steigerung der Fallzahlen über die vergangenen Jahre stellt sich im Jahr 2024 in etwa der Vorjahreswert ein. Dieser beträgt 2.060 Fälle. Gut 80 % der Opfer sind Frauen (78,8 %) und die Täter im selben Anteil Männer (79,0 %).

Die Leiterin der Koordinierungsstelle Gewaltschutz, Frau Gerstendorff erläuterte, dass unter der häuslichen Gewalt ein breites Feld an Straftaten subsumiert wird. Dabei handelt es sich um Delikte wie beispielsweise Körperverletzung, Stalking, Bedrohung und Sexualdelikte bis hin zum Tötungsdelikt.

Der Großteil der Straftaten umfasst Körperverletzungsdelikte (1.466 Fälle / 71 %), gefolgt von Bedrohungen (271 Fälle / 13 %), Nachstellung (93 Fälle / 5 %) sowie Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (44 Fälle / 2 %).

"Um die abstrakten Zahlen etwas greifbarer zu machen: Wenn ich Freitagnachmittag mein Büro verlasse und es am Montagmorgen wieder betrete, liegen zwischen 20-30 neue Fälle häuslicher Gewalt auf meinem Schreibtisch, wobei die Dunkelziffer in diesem Deliktsfeld sehr hoch ist.", führt Lekic weiter aus.

Die Dunkelfeldschätzungen belaufen sich auf 75 % und höher, da Taten sehr oft nicht angezeigt werden. Deshalb ist es auch ein wichtiges Ziel, das große Dunkelfeld weiter zu reduzieren.

Anhand eines anonymisierten Echtfalles zeigte Frau Gerstendorff zunächst auf, welche Gewaltspirale sich entwickeln kann und welch ein Martyrium Frauen und Familien durchleben müssen. Im Anschluss stellte sie vor mit welchen Maßnahmen erfolgreich gegen einen solch gewalttätigen Familienvater vorgegangen werden konnte. Hilfreich war in diesem Fall auch die Novellierung des § 31a HSOG, wonach es nun möglich ist, den Aufenthalt von Tätern elektronisch zu überwachen (Fußfessel).

"Die häusliche Gewalt ist kein plötzlich auftretendes Familiendrama, sondern vielmehr ein Prozess immer wiederkehrender, sich teilweise steigernder Gewalt in der Familie", so Frau Gerstendorff. "Die Folgen häuslicher Gewalt sind fatal. Sie sind sowohl akut als auch langfristig, und physischer und psychischer Natur. Neben den unmittelbaren physischen Verletzungen sind Betroffene häuslicher Gewalt langfristig traumatisiert. Häusliche Gewalt findet im eigenen Zuhause statt, aber dort bleibt sie nicht. Sie verursacht nicht nur Leid für die Betroffenen, sondern sie ist ein gesamtgesellschaftliches Problem", fasste die Ermittlerin zusammen.

Deshalb erfolgte in Frankfurt am Main der Aufbau eines Gewaltschutzkommissariats mit dem Ziel, Hochrisikofälle schnell und sicher zu detektieren und durch polizeiliche Maßnahmen das Risiko einer schweren Wiederholungstat zu minimieren. Knapp 40 qualifizierte Ermittlerinnen und Ermittler bearbeiten nunmehr an einer Stelle Fälle häuslicher Gewalt sowie Sexualdelikte. Dadurch erreichen wir qualitativ hochwertigere und zügigere Ermittlungen. So können wir wirkungsvoller gegen die Täter vorgehen und die Opfer, insbesondere Frauen, noch besser schützen und ihnen gezielte Hilfe zukommen lassen", so Gerstendorff weiter.

Anstieg in einigen Bereichen der politisch motivierten Kriminalität (PMK)

Im vergangenen Jahr wurden 883 Fälle der politisch motivierten Kriminalität (PMK) im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main registriert (+138 / +21,7 %).

Dem Phänomenbereich PMK -links- konnten 89 Fälle (-11 / - 11 %) zugeordnet werden, die Gesamtzahl der Straftaten des Phänomenbereichs PMK -rechts- stieg von 288 auf 434 Fälle (+146 / +50,7 %). Allerdings ist hierbei hervorzuheben, dass es sich bei dem ganz überwiegenden Teil dieser Fälle nicht um Gewaltdelikte handelt, sondern vornehmlich um "Propagandadelikte", also Sachbeschädigungen durch Farbschmierereien, beispielsweise das aufgemalte Hakenkreuz auf einem Stolperstein sowie Hass und Hetze im Netz.

Hierbei ist zu beachten, dass nicht jede Hakenkreuzschmiererei und jede antisemitische Beleidigung oder Volksverhetzung dem Bereich PMK -rechts- zuzuordnen ist. Hierbei werden auch Fälle der PMK -religiöse Ideologie zugeordnet, beispielsweise dann, wenn Islamisten gegen Israel hetzen.

Die Fälle im Phänomenbereich PMK - religiöse Ideologie haben sich von 44 auf 23 Fälle (-21 / -47,7 %) reduziert. Ebenso gab es im Bereich PMK - ausländische Ideologie einen Rückgang von 199 auf 159 Fälle (-40 / -20,1 %).

178 Fälle waren nach Bewertung des HLKA keinem Phänomenbereich zuzuordnen (+35; +24,5 %).

Wohnungseinbruchsdiebstahl

Im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls ist ein Anstieg der Fallzahlen, aber auch der Aufklärungsquote zu verzeichnen. Die Fallzahlen stiegen um 261 Fälle (+ 33 %) auf 1.053 Fälle insgesamt und somit wieder auf das vorpandemische Niveau. Die Aufklärungsquote konnte von 9,7 % auf 10,5 % gesteigert werden.

Straftaten gegen das Leben

Von den 17 erfassten vollendeten Delikten Mord bzw. Totschlag wurden 13 Taten im Jahr 2024 begangen, vier Fälle bereits in den Vorjahren. Hinzu kommen 59 dieser beiden Delikte im Versuchsstadium sowie 44 Fälle fahrlässiger Tötungen. Mit dieser hohen Zahl an fahrlässigen Tötungen, zu denen vor allem medizinische Behandlungsfehler und tödliche Unfälle zählen, lässt sich die rückläufige Aufklärungsquote erklären.

Zieht man diese Fälle der Fahrlässigkeit ab und betrachtet ausschließlich den Bereich Mord und Totschlag, so ist eine Steigerung der Aufklärungsquote gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 89,5 % zu verzeichnen.

Weiterer Anstieg bei der Gewalt gegen Einsatzkräfte

Die Fallzahlen im Bereich Widerstand und Angriff auf polizeiliche Vollstreckungsbeamte sind von 833 Fälle im Jahr 2023 auf 865 Fälle im Jahr 2024 gestiegen (+32 Fälle / +3,8 %). Der Anstieg liegt im Bereich der Bundespolizei, deren Fallzahlen von 153 auf 205 stiegen (+52 / +34,0 %).

Bei der hessischen Landespolizei ist ein leichter Rückgang feststellbar. Die andauernde erhöhte Polizeipräsenz im Bahnhofsgebiet wirkte sich im PKS Jahr 2024 nicht so stark auf dieses Deliktsfeld aus, wie im letzten Jahr. Die Fallzahlen sanken leicht von 96 auf 88 Fälle (-8,3 %).

Straßenkriminalität

Hierunter finden sich alle Straftaten mit Tatort "öffentliche Wege, Straßen oder Plätze", unabhängig von Art und Schwere der Delikte. Die Straßenkriminalität konnte in Frankfurt am Main seit dem Hoch im Jahr 2022 um 6 % gesenkt werden.

Die Innenstadtoffensive war ein entscheidender Schritt zur Bekämpfung der Straßenkriminalität im gesamten Stadtgebiet. Im Zeitraum von Februar bis Dezember 2024 wurden zahlreiche polizeiliche Schwerpunktaktionen in der Frankfurter Innenstadt durchgeführt, wobei 566 Tatverdächtige festgenommen wurden, darunter 202 vollstreckte Haftbefehle.

Der polizeiliche Fokus liegt darauf, die Kriminalität nachhaltig einzudämmen. Die enge Verzahnung von Polizeipräsenz im öffentlichen Raum, gezielten Kontrollen, verdeckten Ermittlungen und moderner Videotechnik bleibt dabei der Schlüssel zu einem noch sichereren Frankfurt am Main. Mithilfe dieser Maßnahmen wurden nicht nur Straftaten verhindert (-893 Fälle / -4,6 %), sondern auch die Aufklärungsquote auf einen Zehnjahreshöchststand von 21,3 % gesteigert.

Taschendiebstahl

Im vergangenen Jahr gab es beim Taschendiebstahl einen Anstieg um 3,5 % (+106 Fälle). Besonders betroffen bleibt das Bahnhofsgebiet, das einen Anteil von 24,5 % der Gesamtzahl dieser Delikte aufweist. Es ist dort ein Rückgang um 34 Fälle (-4,2 %) zu verzeichnen.

Die Täter agieren weiterhin entlang der Achse zwischen Bahnhofsgebiet und Zeil bis nach Sachsenhausen, vorwiegend in den späten Abend- und Nachtstunden. In dieser Zeit führt der Alkoholkonsum vieler potenzieller Opfer zu einer verringerten Aufmerksamkeit und Wehrhaftigkeit, was die Tatgelegenheiten begünstigt. Die Aufklärung dieser Delikte gestaltet sich dann häufig schwierig. Gerade durch Alkoholisierung oder das verzögerte Bemerken der Tat sind viele Opfer nicht in der Lage, eine genaue Täterbeschreibung abzugeben. Darüber hinaus erschwert der Umstand, dass die Täter oft arbeitsteilig in kleinen Gruppen vorgehen und die Tathandlung sehr konspirativ, zumeist verdeckt und außerhalb des Einwirkungsbereichs der Videoschutzanlagen bspw. in Gaststätten und Hotelfoyers stattfindet.

Dennoch gelang es durch den Einsatz von Videoschutzanlagen, insbesondere im Bahnhofsgebiet, Taten aufzuklären. Neben der Videoaufzeichnung setzt die Polizei Frankfurt verstärkt auf den Einsatz von speziell geschulten Taschendiebfahndern, die gezielt verdächtige Personen beobachten und bei Bedarf eingreifen.

Die Problematik des Taschendiebstahls hat eine spürbare Auswirkung auf das Sicherheitsgefühl von Touristen und Pendlern, die sich durch die Häufung der Delikte im öffentlichen Raum belästigt und unsicher fühlen. Eine Verbesserung der Sicherheitslage bleibt daher ein strategisches Ziel, insbesondere im Bahnhofsgebiet..

Straßenraub

Der in den vergangenen Jahren zu beobachtende Anstieg konnte gestoppt werden. Insbesondere im Bahnhofsgebiet ist ein deutlicher Rückgang dieser Straftaten zu verzeichnen. Im Bahnhofsgebiet fielen sie um 110 Fälle (-28,9 %). Im Gegensatz hierzu erfolgte im restlichen Stadtgebiet eine leichte Steigerung um 20 Fälle (+5,5 %). Die Steigerung der Aufklärungsquote für das Bahnhofsgebiet und das restliche Stadtgebiet kann sich sehen lassen: Sie wurde im Bahnhofsgebiet auf 46,1 % (+21,4 %) und im restlichen Stadtgebiet auf 45,4 % (+10,7 %) erhöht. Bei Betrachtung der letzten 10 Jahre handelt es sich auch hier um Höchststände.

Ein echter Zugewinn an Sicherheit sind dabei die installierten Videoschutzanlagen, durch die über die Hälfte der Raubstraftaten erfasst wurden. Dieser Umstand und schnelle Festnahmen durch hohe Polizeipräsenz erklären maßgeblich die überdurchschnittlich hohe Aufklärungsquote.

Mit den Videoaufnahmen werden nicht nur die Taten samt der Täter aufgezeichnet, sondern auch die Fahndungserfolge in der direkten Nachtatphase mehren sich. Dies schafft die Grundlage für Untersuchungshaftbefehle gegen die festgenommenen Tatverdächtigen.

"Der Rückgang der Zahlen beim Straßenraub im Bahnhofsgebiet zeigt eindrucksvoll, das Kriminalität mit einer Kombination zielgerichteter Maßnahmen beeinflussbar ist. Starke Polizeipräsenz im Zusammenspiel mit der Waffenverbotszone und moderner Videotechnik sind in diesem Fall der Schlüssel zum Erfolg. Aufgrund des hohen Beweiswerts gelingt es immer häufiger, die festgenommenen Tatverdächtigen auch in U-Haft und damit nachhaltig von der Straße zu bekommen", ordnet Polizeipräsident Müller ein.

Waffenverbotszone - Bahnhofsgebiet

Seit Inkrafttreten der Verordnung im Bahnhofsgebiet am 1. November 2023 bis Ende letzten Jahres wurden 88 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Insgesamt wurden 72 Messer und 18 weitere Waffen und gefährliche Gegenstände (darunter acht Teleskopschlagstöcke, drei RSG-Pistolen, zwei Schlagringe, zwei Macheten, ein Fleischerbeil, ein Pfefferspray ohne Prüfzeichen sowie eine Softair-Pistole) aus dem Verkehr gezogen. Damit wurde das Potenzial gefährlicher Verletzungen für die Besucherinnen und Besucher des Bahnhofsgebiets deutlich reduziert.

"72 eingezogene Messer sind ein Erfolg und unmittelbarer Opferschutz, denn eins ist klar: Mit diesen 72 Messern kann niemand mehr verletzt werden", betont Polizeipräsident Müller. Zum 01.01.2025 wurde eine neue Verordnung durch den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main verkündet, die den Änderungen des Waffengesetztes Rechnung trägt. Seitdem unterliegen rund um die Uhr sämtliche Messer dem Führungsverbot in der Waffenverbotszone. "Bereits jetzt ist prognostizierbar, dass wir mehr als doppelt so viele Waffen aus dem Verkehr ziehen werden und so die Sicherheit für die Menschen in unserer Stadt noch einmal deutlich erhöhen", so Müller weiter.

Bereits in dem kurzen Zeitraum vom 1. Januar bis 15. März wurden 57 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt und unter anderem 47 Messer sichergestellt.

Videoschutzanlagen

Im Mai des vergangenen Jahres ist die Videoschutzzone im Bahnhofsgebiet modernisiert und erweitert worden. Damit befinden sich auf der Achse vom Bahnhof bis zum Allerheiligenviertel nun drei Videoschutzzonen. Die städtischen Videoschutzanlage werden durch insgesamt sechs weitere polizeiliche Kamerasysteme im Bahnhofsgebiet und in der Innenstadt ergänzt.

Wie sinnvoll der Einsatz moderner Videotechnik ist, belegen unter anderem die Zahlen der mithilfe der Technik aufgeklärten Straftaten. Im Jahr 2024 wurden fast viermal mehr Fälle über die Videoschutzanlage aufgeklärt als noch im Jahr zuvor. Während die Frankfurter Polizei im Jahr 2023 in den drei Videoschutzzonen noch 580 Videoauswertungen durchführte, waren es im Jahr 2024 schon 1.897 Auswertungen, welche bislang zu einer Klärung von 882 Delikten führte. Das Ergebnis ist die Klärung von 194 Eigentumsdelikten, 348 Körperverletzungsdelikten,145 Taten im Zusammenhang mit Rauschgift, sowie 73 Raubdelikten und neun Sexualdelikten.

Allein im Bahnhofsgebiet wurden 1.347 Straftaten aufgezeichnet, von denen die Polizei bislang 681 Fälle aufklären konnte.

Rauschgiftkriminalität

Im Bahnhofsgebiet sind diverse, oft auch ethnische Gruppierungen von Drogendealern aktiv, die an verschiedenen Orten agieren und dem Handel von Betäubungs- und Arzneimittel nachgehen.

Die Frankfurter Polizei setzt aktuell einen deutlichen Schwerpunkt in der Bekämpfung des Rauschgiftstraßenhandels, trotzdem sind die Fallzahlen gesunken, was auf die veränderte Rechtslage im Bereich Cannabis zurückzuführen ist. Der Rauschgiftstraßenhandel ist im Vergleich zum Vorjahr um 32 % zurückgegangen. Dies liegt an der Einführung des KCanG im April 2024, wonach zahlreiche Sachverhalte, die in der Vergangenheit strafbewährt waren, nun straffrei oder mit einer reduzierten Strafandrohung versehen sind.

Trotz der gesetzlichen Neuregelung durch das KCanG im April 2024, bleibt die Zahl der Delikte in diesem Bereich auf einem hohen Niveau. Allein im Bahnhofsgebiet entfielen 45 % der Rauschgiftdelikte auf den Cannabishandel (138 Fälle im Jahr 2024).

Der Einsatz der Videoschutzanlagen hat sich als wirksames Mittel zur Bekämpfung des Rauschgifthandels erwiesen. In vielen Fällen genügt bereits die Videoauswertung, um den illegalen Handel nachzuweisen - selbst ohne die Sicherstellung von Rauschgift. Dies erleichtert insbesondere den Nachweis des gewerbsmäßigen Handels, was für Strafverfolgungsbehörden ein entscheidender Vorteil ist. Erste Verurteilungen zu Geld- und Freiheitsstrafen schlagen bereits zu Buche, wobei die Zahlen für das zweite Halbjahr 2024 noch ausstehen.

Im Jahr 2024 wurden 69 Straßendealer mittels der VSA herausgedeutet und festgenommen, was zur Einleitung von insgesamt 120 Ermittlungsverfahren führte.

Die Polizei führt seit Herbst 2024 koordinierte Einsätze im Bahnhofsgebiet durch. Im Rahmen derer konnten 71 Personen festgenommen und 37 einschlägige Szeneobjekte kontrolliert werden. Diese Maßnahmen wurden an 14 Kontrolltagen durchgeführt. Dabei beschlagnahmte die Polizei erhebliche Mengen Crack und Heroin sowie Bargeld in Höhe von 116.000 Euro.

Die konsequente und gezielt eingesetzten Maßnahmen im Bahnhofsgebiet führen zu spürbaren Erfolgen. Beispielhaft anzuführen sind dabei die nachhaltige Auflösung der nordafrikanischen Crack-Händlerszene entlang der Taunusstraße im Mai 2024 und jüngst ebenso der jamaikanischen Cannabis-Händlerszene in der Münchener Straße.

Im Mai 2024 nahmen Fahnder der Frankfurter Polizei im Rahmen einer Schwerpunktaktion insgesamt 14 Personen der Crack-Händlerszene in der Taunusstraße fest. Seither meidet diese Tätergruppe das Gebiet. Parallel dazu wurden im August 2024 intensive Maßnahmen gegen jamaikanische Rauschgifthändler im Bereich der Münchner Straße eingeleitet. Bis zum 25. Februar 2025 nahm die Polizei 29 Personen fest, darunter 17 Rauschgifthändler. Gegen 16 Personen wurden Aufenthaltsverbote verhängt, deren konsequente Durchsetzung zur weiteren Stabilisierung der Sicherheitslage im Viertel beiträgt.

"Die Bekämpfung des gewerbsmäßigen Drogenhandels im Bahnhofsgebiet erfordert ein konsequentes, abgestimmtes und rechtssicheres Vorgehen. Ziele sind die nachhaltige Störung krimineller Strukturen, die Durchsetzung bestehender Rechtsnormen und die Stärkung der Sicherheitslage sowie des Sicherheitsgefühls im öffentlichen Raum", so Frankfurts höchster Kriminalbeamter, Viktor Lekic.

Eine sehr wirksame Maßnahme ist die Ausstellung von Aufenthaltsverbotsverfügungen für das Bahnhofsgebiet. Die Neuerung bei dieser bereits in der Vergangenheit angewendeten Maßnahme ist die durch das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen eingebrachte Norm des § 43b HSOG: Ein mehrfacher Verstoß gegen eine solche Verfügung zieht nun nicht mehr nur eine Ingewahrsamnahme nach sich, sondern auch ein Strafverfahren.

Die Feststellung der Gewerbsmäßigkeit beim Drogenhandel führt demnach zum Erlass einer Aufenthaltsverbotsverfügung für das Bahnhofsgebiet. Ziel ist es, den Dealern unmittelbar die Gelegenheit für die Begehung weiterer Taten zu entziehen. Ein Verstoß gegen die Aufenthaltsverbotsverfügung zieht eine unverzügliche Ingewahrsamnahme nach sich, welche sich durch das Gesetz zur Stärkung der Inneren Sicherheit in Hessen nun bis zu einer Dauer von zwölf Tagen richterlich angeordnet werden kann. Die Polizei hat bislang 99 Aufenthaltsverbotsverfügungen ausgesprochen, von denen aktuell noch 50 gültig sind. Insgesamt führte die Polizei bislang 157 Ingewahrsamnahmen in diesem Zusammenhang durch. Derzeit beläuft sich die Dauer für solche Ingewahrsamnahmen auf durchschnittlich ein bis zwei Tage, in einigen Fällen auch auf fünf Tage. Gerade diese Woche erfolgte die Anordnung einer achttägigen Ingewahrsamnahme.

Parallel zu den straf- und ordnungsrechtlichen Maßnahmen erfolgt die ausländerrechtliche Prüfung in enger Abstimmung mit den Ausländerbehörden und dem Regierungspräsidium. Diese Maßnahmen dienen der rechtssicheren Vorbereitung aufenthaltsbeendender Schritte.

Der Polizeipräsident bekräftigt: "Wir wollen durch die Kombination aus strafrechtlicher Verfolgung, ordnungsrechtlichen Eingriffen und ausländerrechtlichen Konsequenzen den Handel mit Drogen nicht nur punktuell stören, sondern langfristig und strukturell unterbinden. Unser erklärtes Ziel ist es, das Bahnhofsgebiet für Dealer maximal unattraktiv zu machen."

Auftreten von Fentanyl

Der Konsum von Fentanyl, welches aus (Schmerz-) Pflastern herausgelöst wird, ist seit Jahren unter Schwerstabhängigen etabliert. Hier bewegen sich die Fallzahlen bislang auf niedrigem Niveau. Im Januar 2025 wurden erstmals im Rahmen von durchgeführten Schnelltests in Drogenhilfeeinrichtungen und in daraufhin durch die Frankfurter Polizei veranlassten Laboruntersuchungen beim HLKA in ca. 20 Fällen Fentanylbeimischungen im Heroin nachgewiesen. Dies ist mutmaßlich auf den aktuell geringe Qualität des angebotenen Heroins zurückzuführen. Auf diese Weise kann der Wirkstoffgehalt auf das aus der Vergangenheit gewohnte Maß gepusht werden. Vermutlich aufgrund dessen führte dies bislang nicht zu einem Anstieg medizinischer Notfälle bei den Konsumenten. "Von den Zuständen, wie sie aus den USA berichtet werden, sind wir in Frankfurt am Main weit entfernt. Trotzdem sind diese Testergebnisse klare Vorboten einer Entwicklung, die es im Auge zu behalten gilt. Großkontrollen und gezielte Festnahmeaktionen von Rauschgiftstraßenhändlern sind ein wesentlicher Teil der strategischen Grundausrichtung der Polizei im Bahnhofsgebiet. Das polizeiliche Handeln wird sich auch zukünftig darauf konzentrieren, auf der einen Seite gezielt und konsequent gegen Rauschgiftstraßendealer vorzugehen und auf der anderen Seite jegliche Bildungen offener Drogenszenen im öffentlichen Raum entschieden zu unterbinden", so der Polizeipräsident abschließend.

Weiterführende Informationen

https://ppffm.polizei.hessen.de/ueber-uns/regionales/statistik/

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Pressestelle
Adickesallee 70
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / 755-82110 (CvD)
Fax: 069 / 755-82009
E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de
Homepage Polizeipräsidium Ffm.: http://www.polizei.hessen.de/ppffm



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