ZOLL-HH: Steuerbescheid per Telegram?
Hamburg (ots)
~Hunderte Nutzer "heimlicher" Telegram-Gruppen müssen in den kommenden Wochen mit Zahlungsaufforderungen vom Hauptzollamt rechnen, weil sie eingeschmuggelte Zigaretten auf der Internet-Plattform erworben haben.
Natürlich werden diese Steuerbescheide nicht per Telegram verschickt, sondern ergehen in Schriftform, weil das Zollfahndungsamt Hamburg nach monatelangen Ermittlungen einen Ring mutmaßlicher Zigarettenhehler namhaft gemacht und einen Tatumfang von ca. 2,8 Millionen Zigaretten ermittelt hat.
Vermeintlich geschützt durch die Anonymität ihrer Telegram-Accounts wickelten Anbieter und Käufer Tausende von Zigarettengeschäften ab. Der Preis für die Rauchwaren lag in der Chat-Gruppe deutlich unter dem Verkaufspreis im Tabakwarenladen, hatten die Verkäufer sie nach gegenwärtigem Ermittlungsstand doch aus dem europäischen Ausland nach Deutschland schmuggeln lassen. Es liegt der Verdacht vor, dass hierdurch die fällige Tabaksteuer umgangen werden sollte. Zuzüglich einer anzunehmenden Gewinnmarge für die Drahtzieher waren die Glimmstängel für die Kunden auf dem Telegram-Kanal immer noch um Einiges günstiger als die versteuerten Zigaretten, die der Verbraucher im legalen Handel erwerben kann.
Bereits im Laufe der monatelangen Ermittlungen wurden 12 Beschuldigte - teilweise in Hamburg ansässig - identifiziert, die zum Teil über Jahre mit bis zu 10.000 Mitgliedern in ihren Telegram-Verkaufsgruppen in Kontakt standen. Zur logistischen Abwicklung der Zigarettenlieferungen, nutzten die Anbieter Garagen an verschiedenen Orten im Bundesgebiet. Den Endabnehmer erreichte die Ware meist per Postpaket.
Der Zigarettenhandel wurde durch die Ermittler des Zollfahndungsamtes Hamburg im Auftrag der Staatsanwaltschaft Hamburg durch strafprozessuale Maßnahmen dokumentiert, sodass den Beschuldigten ein Tatumfang von 2,8 Millionen Zigaretten zur Last gelegt wird. Der Steuerausfall beläuft sich bei dieser Menge auf 515.737 EUR, für die die Verkäufer in voller Summe haftbar gemacht werden. Die Käufer müssen mit Nachforderungen der Finanzbehörden in Höhe von 36,83 EUR pro Stange Zigaretten rechnen.
Die Ermittlungen zu den Inhalten der Telegram-Kommunikation führten neben Erkenntnissen zu Tabaksteuerdelikten auch zu dem Verdacht, dass Straftaten gegen andere als steuerliche Bestimmungen begangen wurden.
Der stellvertretende Leiter des Zollfahndungsamtes Hamburg, Matthias Virmond, erklärte dazu: "Die akribische Ermittlungsarbeit hat erneut gezeigt, dass die vermeintliche Anonymität bei der Nutzung von sogenannten Messengerdiensten im Internet nicht vor dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden schützt. Der Zoll geht konsequent gegen Steuerhinterziehung vor, kriminelle Strukturen werden zerschlagen und die ehrlichen Bürger geschützt."
Hinweis:
Der Erwerb eingeschmuggelter, unversteuerter Zigaretten erfüllt objektiv den Straftatbestand der Steuerhehlerei nach § 374 der Abgabenordnung. Neben den steuerlichen Nachforderungen drohen als gesetzliche Strafen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.~
Rückfragen bitte an:
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Andreas Thaysen
Tel: 0431 / 20083-4302
E-Mail: Andreas.Thaysen@zfahh.bund.de
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