Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
POL-STH: Landkreis Schaumburg , Stadt und Polizei nehmen den Kampf gegen den massiven Alkoholmissbrauch unter Jugendlichen auf - erste Testkäufe in Stadthagen
Stadthagen (ots)
Gemeinsame Presseerklärung von Landkreis , Stadt und Polizei (BER)Vor dem Hintergrund des in alarmierender Weise zunehmenden Alkoholmissbrauchs durch Minderjährige und der nachweislich damit einhergehenden steigenden Anzahl von unter Alkoholeinfluss begangenen Gewaltdelikten gehen der Landkreis Schaumburg , die Polizei und die Stadt Stadthagen gemeinsam verstärkt gegen den zunehmenden exzessiven Alkoholmissbrauch von Kindern und Jugendlichen vor. Die Institutionen haben damit begonnen, im Rahmen von Alkoholtestkäufen die Betreiber und das Personal von Verkaufsstellen auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen hinzuweisen und so gezielt und effektiv den unrechtmäßigen Alkoholverkauf an Minderjährige einzudämmen.
Im Rahmen von Testkäufen im Bereich der Region Hannover wurde zuletzt in bis zu 100 Prozent der Fälle verbotenerweise Alkohol an Jugendliche verkauft - ein erschreckendes Ergebnis. Und in Stadthagen? Am Dienstag Nachmittag machten sich ein 15 - und ein 16 - jähriger Jugendlicher, beide derzeit im Schülerpraktikum bei der Polizei, unter Begeleitung von Mitarbeiterinnen der drei Institutionen auf "Testkaufaktion". Das Fazit vorweg : In allen 8 Testkaufversuchen wurde kein hochprozentiger Alkohol an die Jugendlichen verkauft ! Richtiggehend erfreut wandten sich die behördlichen Begleiter an die jeweiligen Marktleiterinnen und Marktleiter und lobten diese für die vorbildliche Schulung und das Umsetzen an den Kassen. Auch die Reaktionen der Marktverantwortlichen waren durchweg positiv - alle empfanden die Kontrollen als wichtig und richtig, natürlich immer mit ein wenig Stolz über das eigene Abschneiden. Aufgrund der Erfahrungen wurde dann in zwei Fällen der Testablauf verändert. Der 15 - jährige Testkäufer wurde beauftragt, eine Dose Bier zu kaufen - dieses ist erst ab 16 Jahren erlaubt und Geburtstag hat der Jugendliche erst in einigen Wochen. Ein kleiner Wehrmutstropfen trübte dann die Positiv-Bilanz des Tages. In zwei Fällen gelang es das Bier zu kaufen, ohne dass das Alter überprüft wurde. Aufgrund des äußeren Erscheinungsbildes des Jugendlichen und des baldigen Geburtstages war dieses Ergebnis nicht überraschend für die Begleiter. Auch dieses Ergebnis wurde direkt im Anschluß an den Kauf für Aufklärungsgespräche genutzt. Als Resumee bleibt bei allen Beteiligten das gute Gefühl, dass offenbar das Personal der Stadthäger Märkte mit dem Thema Jugendliche und Alkohol sensibel umgeht, die Rechtslage kennt und entsprechend handelt. Schon früh ist das Thema durch die Polizei Stadthagen aufgegriffen worden. Bereits im Sommer letzten Jahres hat ein Experte der Polizei in einer breit angelegten Präventionskampagne (SN titelte: "Das ist kein Kavaliersdelikt") in über 40 Geschäften, Kiosken und Tankstellen über die Bestimmungen des Jugendschutzes im Zusammenhang mit der Abgabe von Alkohol informiert und über die besonderen Gefahren aufgeklärt und ist dabei auf eine sehr positive Resonanz gestoßen. Die Botschaft: kein Wein oder Bier an unter 16-Jährige, kein Schnaps an unter 18-Jährige ! Frühzeitige Sensibilisierung und Aufklärung waren also erfolgt. Landkreis, Stadt und Polizei haben jetzt nachgelegt und werden auch in den kommenden Monaten durch den Einsatz freiwilliger jugendlicher Testkäufer die Betreiber von Gaststätten, Kiosken, Geschäften, Tankstellen, Lebensmittelgeschäften pp. überprüfen, ob die Botschaft auch angekommen ist. Mit Hilfe wiederholter stichprobenartiger Alkoholtestkäufe soll das Wissen des Verkaufspersonals um die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen weiter überprüft und die Testkäufe auf das gesamte Gebiet des Landkreises ausgeweitet werden. Die eingesetzten Testkäufer, die sich u. a. aus den Reihen von Schülerpraktikanten der weiterführenden Schulen rekrutieren, werden im Vorfeld gezielt und umfassend auf ihre Aufgabe vorbereitet und bei der eigentlichen Aktion von geschulten Mitarbeitern des Jugendamtes und der Polizei betreut. Der erworbene Alkohol wird anschließend unverzüglich einem Behördenmitarbeiter übergeben, der die Verkäuferinnen und Verkäufer sofort auf den Verstoß hinweist und grundsätzlich zunächst ohne die Erhebung eines Bußgeldes mündlich verwarnen wird. Bei wiederholten Feststellungen sollen dann Anzeigen gefertigt werden. "2007 habe ich die Bekämpfung von Gewaltdelikten durch Jugendliche unter Alkoholeinfluss zu unserem Schwerpunkt erklärt. Der mit der konsequenten Begleitung der Abi-Feten begonnene Weg mit der Stadt und dem Jugendamt des Landkreises erfährt jetzt seine erfolgreiche und dringend gebotene Fortsetzung zum Wohle unserer Kinder und Jugendlichen", resümiert Mathias Schröder für die Polizei Stadthagen. "Mit dem gemeinsamen Präventionseinsatz wollen wir einen effektiven Beitrag zur Sucht- und Kriminalprävention im Sinne des Jugendschutzes leisten" so Walter Ostermeier vom Jugendamt.
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