Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen
LKA-NRW: Hakuna Matata: Ermittler des Landeskriminalamtes NRW folgen Tatverdächtigem bis nach Afrika - Europäische Staatsanwaltschaft ermöglicht Festnahme auf entferntem Kontinent
Düsseldorf (ots)
Das langersehnte Wiedersehen mit seiner Frau hatte sich ein mutmaßlicher Betrüger mit dänischer Staatsbürgerschaft wohl ganz anders vorgestellt. Statt mit seiner Liebsten von dort in den geplanten Familienurlaub aufzubrechen, ging es für ihn direkt ins Gefängnis. Vor Ort warteten schon die kenianischen Sicherheitsbehörden und nahmen ihn fest. Sechs Monate hatte der Däne sich verstecken können, war von Europa bis nach Afrika geflüchtet. In Kenia nahm seine Flucht schließlich ein Ende. Seine eigenen Verwandten brachten die Ermittlerinnen und Ermittler auf die richtige Spur. Nun muss sich der 50-Jährige in Deutschland für sein Handeln verantworten. Um ihn dafür zu überführen, folgten ihm Ermittler des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen (LKA NRW) bis auf den entfernten Kontinent.
Was nach der Story eines spannenden Kriminalromans klingt, hat sich kürzlich so zugetragen. Der Zugriff erfolgte nach einer mehrmonatigen Überwachungsaktion Ende Mai in Kenia. In enger, länderübergreifender Zusammenarbeit kamen ihm die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), dänische Sicherheitsbehörden, die Steuerfahndung Nürnberg, das Bundeskriminalamt (BKA) und das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen durch gemeinsame Ermittlungen auf die Schliche. Das vereinbarte Treffen mit seiner Ehefrau, die ihm für einen Urlaub hinterherreiste, bot schließlich den passenden Zeitpunkt und Ort, um den Tatverdächtigen zu ergreifen.
Unter dem Codenamen Goliath führte das Zentrum der EUSta in Hamburg im Vorfeld Untersuchungen durch. Als mutmaßlicher Drahtzieher einer kriminellen Vereinigung wird dem Verdächtigen vorgeworfen, für ein betrügerisches Umsatzsteuerkarussel in Höhe von 85 Millionen Euro mitverantwortlich zu sein. Viel Geld, das durch den illegalen internationalen Handel mit Unterhaltungselektronik erwirtschaftet worden sein soll. Durch ein komplexes System sollen EU-Vorschriften für grenzüberschreitende Transaktionen unterlaufen worden sein. Ein Teil der illegalen Geschäfte wurde in Nordrhein-Westfalen abgewickelt, weshalb das LKA NRW maßgeblich in die Ermittlungen eingebunden ist. Anlass für die Flucht des Beschuldigten war eine Aktion gegen die kriminelle Vereinigung, die am 22. November 2023 in Dänemark, Düsseldorf und Dortmund stattfand. Bei dieser wurde zudem ein weiterer mutmaßlicher Drahtzieher des betrügerischen Systems verhaftet.
Inzwischen sitzt der jetzt festgenommene Verdächtige in Deutschland in Haft. Auf Ersuchen der EUStA wurde ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt und von den Ermittlern der Abteilung für Organisierte Kriminalität des LKA NRW von Afrika nach Europa umgesetzt. Anfang Juni erfolgte dann die Festnahme am Flughafen in Frankfurt, zuvor hatte der Däne über eine Woche im Gefängnis in Nairobi verbracht.
Die unkomplizierte, länderübergreifende Zusammenarbeit konnte vor allem durch die seit Juni 2021 bestehende Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) umgesetzt werden. Die EUStA - auch bekannt als European Public Prosecutor's Office (EPPO) - mit Sitz in Luxemburg ist eine unabhängige Institution der Europäischen Union. Sie wurde gegründet, um Straftaten zu bekämpfen, die den gemeinsamen finanziellen Interessen der EU schaden. Durch die Arbeit der EUStA soll das Geld der europäischen Steuerzahler besser geschützt werden. Ziel ist ein konsequentes Vorgehen gegen Straftaten wie Geldwäsche, Korruption und grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug. Dafür arbeitet sie eng mit nationalen Staatsanwaltschaften, Ermittlungsbehörden und mit europäischen Ämtern zusammen.
Bevor die EUStA vor drei Jahren ihre Arbeit aufgenommen hat, konnten nur die nationalen Behörden Betrug gegen den EU-Haushalt untersuchen und verfolgen. Dass ihre Befugnisse an den nationalen Grenzen endeten, stellte sich dabei als Problem heraus. Inzwischen kann durch die EUStA aber unmittelbar in allen der bislang 23 beteiligten Mitgliedstaaten ermittelt und die Täter können vor den nationalen Strafgerichten anklagt werden.
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