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BPOL NRW: Fahren trotz Fahrverbot - Bundespolizei vollstreckt U-Haftbefehl

Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrolle verschiedener Flüge am Wochenende wurden durch die Bundespolizei fünf Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.

Aufgrund eines bestehenden Untersuchungshaftbefehl endete die Reise eines 45-Jährigen nach seiner Ankunft aus Izmir am Düsseldorfer Flughafen. Das Amtsgericht Hersbruck hatte die Untersuchungshaft gegen den türkischen Staatsangehörigen angeordnet, weil er im April 2019 unentschuldigt der Hauptverhandlung ferngeblieben war. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft dem in Duisburg wohnhaftem Mann vor, dass er im Oktober 2018 in der Nähe von Nürnberg ein Kfz geführt haben soll, obwohl gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot bestand. Der Gesuchte wurden nach der Festnahme bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt und anschließend in die Justizvollzugsanstalt verbracht.

Ein 31-Jähriger wurde bei der Einreisekontrolle aus Izmir festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Berlin den zur Festnahme wegen Steuerhinterziehung ausgeschrieben hatte. Der in Duisburg lebende Mann wurde zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 70 Tagen verurteilt. Diese konnte er umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 2.931,50 Euro bei der Bundespolizei beglich.

Des Weiteren wurde ein 36-Jähriger aus Atlanta kontrolliert. Dabei wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Koblenz wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis festgestellt. Der Türke konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 52 Tagen umgehen und bezahlte die Geldstrafe in Höhe von 2.600,- Euro. Anschließend konnte er seine Heimreise nach Düsseldorf fortsetzen.

Bei der Einreisekontrolle eines Fluges aus Moskau wurde ein 56-Jähriger grenzpolizeilich kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Hagen hatte den Deutschen wegen Betruges zur Festnahme ausgeschrieben. Der in Herscheid wohnende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen verhindern, da er die Geldstrafe in Höhe von 600,- Euro bei der Bundespolizei beglich.

Ebenso wurde ein serbischer Staatsangehöriger bei der Ausreisekontrolle nach Belgrad festgestellt, der von der Staatsanwaltschaft Köln wegen Körperverletzung zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 60-Jährige aus Köln hatte sich auf die ergangene Ladung zum Strafantritt jedoch nicht gestellt. Der Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen umgehen, da er die Geldstrafe in Höhe von 250,- Euro bezahlte.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flgh. Düsseldorf
Anne Rohde
Telefon: 0211 9518 108
E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de
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