BPOL-TR: Ein Flug - zwei Haftbefehle
Lautzenhausen (ots)
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle des Fluges LG 924 aus Hurghada/Ägypten wurden von der Bundespolizei zwei Haftbefehle vollstreckt.
Die Überprüfung eines 54-jährigen Franzosen ergab einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Trier wegen Trunkenheit im Verkehr. Durch Zahlung der Geldstrafe/Kosten in Höhe von 1261 Euro konnte er eine 23-tägige Haftstrafe abwenden.
Ein 33-jähriger Luxemburg wurde im Februar 2018 vom Amtsgericht Frankfurt/Main wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Haftstrafe von 80 Tagen verurteilt. Auch hier konnte durch Zahlung der Geldstrafe/Kosten in Höhe von 1373 Euro die Haftstrafe abgewendet werden.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide auf freiem Fuß belassen.
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