BPOL-TR: Verdacht Einschleusen von Ausländern
Trier / Steinebrück (ots)
Im Rahmen der Grenzkontrollen wurden am Freitag (14. März) und Sonntag (16. März) von Einsatzkräften der Bundespolizei zwei mutmaßliche Schleusungen aufgedeckt.
Auf der BAB 60 kontrollierten die Bundespolizisten einen mit fünf Personen besetzten PKW mit albanischer Zulassung. Alle Insassen wiesen sich mit gültigen albanischen Personaldokumenten aus. Albanische Staatsbürger können sich mit einem gültigen biometrischen Reisepass bis zu 90 Tagen in einem Bezugszeitraum von 180 Tagen visafrei im Schengen-Gebiet aufhalten. Die Mitfahrer hatten jedoch ihre zulässige Aufenthaltsdauer zwischen 15 und 90 Tagen überschritten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Trier wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro bei dem Fahrer erhoben. Drei der Insassen wurden nach Belgien zurückgewiesen; der vierte reiste über den Flughafen Frankfurt/Main in sein Heimatland aus. Der Fahrer blieb auf freiem Fuß
Am Sonntagnachmittag kam es auf der BAB 64 zur Kontrolle eines mit vier ukrainischen Staatsbürgern- im Alter von 19 bis 33 Jahren - besetzten PKW mit polnischer Zulassung. Zwei der Insassen konnten keine für die Einreise erforderlichen Ausweisdokumente vorzeigen. Zudem ergab die Überprüfung des ukrainischen Führerscheins des 23-jährigen Fahrers, dass es sich um eine Totalfälschung handelt. Weiterhin wurde im Fahrzeug eine geringe Menge Marihuana aufgefunden. Ein durchgeführter Urin-Drogentest beim Fahrer verlief positiv auf THC. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Entnahme einer Blutprobe angeordnet. Dem Fahrer und seinem 26-jährigen Mitfahrer wurde die Einreise verweigert und beide wurden nach Luxemburg zurückgewiesen. Der 19-Jährige wurde an die Ausländerbehörde übergeben und der 33-Jährige aus der Maßnahme entlassen.
Entsprechende Strafverfahren wurden eingeleitet; die Bearbeitung der verkehrsrechtlichen Verstöße erfolgt von der PAST Schweich.
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