BPOLD-B: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt zum Jahreswechsel Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner Bahnhöfe
Berlin (ots)
Die Bundespolizeidirektion Berlin hatte in diesem Jahr mehrfach ein temporäres Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen auf ausgewählten Berliner Bahnhöfen erlassen und deren Einhaltung kontrolliert. Zum Jahreswechsel wird die Bundespolizei wieder ein Verbot für zwölf Stunden verfügen.
Die Anzahl und Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiter zu. Dabei werden häufiger Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt. Aus diesen Gründen hat die Bundespolizeidirektion Berlin nun diese temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der, in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 6 Uhr und umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.
Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitfenster untersagt. Dadurch sollen Reisende, Bahnhofsnutzende und Einsatzkräfte geschützt werden. Aus Sicht der Bundespolizei ist diese Einschränkung aus den zuvor genannten Gründen erforderlich. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.
Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über folgendem Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.
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