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Bundespolizeidirektion Berlin

BPOLD-B: Bundespolizeidirektion Berlin erlässt Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen für ausgewählte Berliner Bahnhöfe

Berlin (ots)

Die Anzahl und die Intensität der Gewaltdelikte auf Bahnanlagen nehmen weiterhin zu. Dabei werden häufig Messer und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt. Zur konsequenten Bekämpfung von Gewaltdelikten auf Bahnanlagen hat die Bundespolizeidirektion Berlin erneut eine temporäre Ordnungsverfügung erlassen und weist in diesem Zusammenhang auf das Verbot des Mitführens der, in dieser Verfügung genannten gefährlichen Gegenstände (z. B. verschiedene Messer, Reizgas, Schlaggegenstände usw.) hin.

Das Verbot gilt bereits seit dem 7. März 2025 und hat noch bis zum 31. März 2025, 4 Uhr, Gültigkeit. Es umfasst die Berliner Bahnhöfe Hauptbahnhof, Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Ostbahnhof, Warschauer Straße, Ostkreuz, Lichtenberg, Neukölln und Südkreuz.

Das Mitführen gefährlicher Gegenstände auf den betroffenen Bahnhöfen ist im festgelegten Zeitfenster von 14 - 4 Uhr des Folgetages untersagt. Dadurch sollen Reisende, Nutzerinnen und Nutzer der Bahnhöfe als auch Einsatzkräfte geschützt werden. Die Einhaltung des Verbotes an den genannten Bahnhöfen wird durch Einsatzkräfte der Bundespolizei überwacht und kontrolliert. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung können die gefährlichen Gegenstände sichergestellt und ein Zwangsgeld angedroht bzw. festgesetzt werden.

Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen können über den folgenden Link www.bundespolizei.de/agv-berlin eingesehen werden.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin

Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0175 90 23 729
Fax: 030 204 561 - 39 02
E-Mail: presse.berlin@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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