Bundespolizeiinspektion Pasewalk mit Gemeinsamer deutsch-polnischer Dienststelle Pomellen
BPOLI PW - GdpD POM: Festnahmen mit hohen Geldstrafen am letzten Wochenende in Pomellen
Pomellen/ Pasewalk (ots)
Ein 46- jähriger Pole wurde auf der BAB 11 in Pomellen als Fahrer eines Kleintransporters mit polnischer Zulassung nach zuvor erfolgtem Grenzübertritt von Polen nach Deutschland angehalten und kontrolliert. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt/ Oder hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben. Grund: Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe i.H.v. 250,00 EUR und Verfahrenskosten i.H.v. 77,50 EUR zu entrichten Als Ersatzfreiheitsstrafe waren 25 Tage festgelegt. Nach Zahlung der Geldstrafe und der Kosten i.H.v. von 327,50 EURO konnte der Mann seine Reise fortsetzen.
Ein 43- jähriger Bulgare war als Beifahrer in einem Pkw Opel Zafira mit deutscher Zulassung unterwegs. Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab 3 Fahndungsnotierungen. Die Staatsanwaltschaft Bochum hatte den Mann zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ausgeschrieben. Hier war eine Geldstrafe in Höhe von 450,00 EUR zu entrichten. Bei Nichtzahlung betrug die Ersatzfreiheitsstrafe 45 Tage. Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte ihn mit Haftbefehl wegen Subventionsbetrug. Hintergrund waren hier eine Geldstrafe in Höhe von 3930,00 EUR sowie Verfahrenskosten in Höhe von 108,00 EUR sowie eine Restgeldstrafe in Höhe von 15,50 EUR. Bei Nichtzahlung waren 131 Tage Ersatzfreiheitsstrafe zu vollstrecken. Zusätzlich hatte ihn die Staatsanwaltschaft Berlin noch zur Aufenthaltsermittlung Vermögensabschöpfung / Strafvollstreckung wegen Subventionsbetrug ausgeschrieben. Da der Bulgare die Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4380,00 EUR + 108,00 EUR Kosten + 15,50 EUR Restgeldstrafe nicht zahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Neustrelitz eingeliefert. Er hat jetzt eine Ersatzfreiheitstrafe von insgesamt 176 Tagen zu verbüßen.
Die Staatsanwaltschaft Berlin suchte einen 22- jährigen Moldawier wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Er hatte eine Geldstrafe i.H.v. 200 Euro + 81 Euro Verfahrenskosten zu zahlen. Die geforderten Gelder wurden umgehend gezahlt und damit 20 Tage Ersatzhaft abgewendet.
Nach einem 42- jährigen Polen fahndete die Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Strafmaß: 1.600 Euro Geldstrafe + 165,90 Euro Verfahrenskostenosten oder 80 Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Der Pole konnte die Geldstrafe nicht bezahlen und wurde in die JVA Neustrelitz eingeliefert.
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