Bundespolizeipräsidium (Potsdam)
BPOLP Potsdam: Urlaubszeit - Reisezeit - Coronazeit?
Bei 7,8 Millionen Kontrollen fast 210.000 festgestellte Verstöße in sechs Monaten
Potsdam (ots)
Die Sommerferien haben begonnen, die Urlaubs- und damit die Hauptreisezeit des Jahres läuft an. Neben gebuchten Flugtickets, gültigen Ausweisen oder Pässen und gegebenenfalls erforderlicher Visa ist aber auch die Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) maßgeblich für alle grenzüberschreitenden Reisen.
Die CoronaEinreiseV legt insbesondere fest, welche pandemischen Vor-gaben bei der Einreise nach Deutschland zu berücksichtigen sind. Maßgeblich dafür sind die Voraufenthalte in den letzten zehn Tagen vor der Einreise. Wenn der Staat des Voraufenthaltes durch das Robert-Koch-Institut (RKI) als Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet eingestuft ist, ergeben sich unterschiedliche Verpflichtungen für die Einreisenden. So sind beispielsweise auch Portugal und Russland seit dem 29. Juni 2021 als Virusvariantengebiete eingestuft. Dies führt z.B. bei der Einreise auf dem Luftweg aus einem Virusvariantengebiet grundsätzlich zu folgenden Verpflichtungen für die Reisenden:
- Ausfertigung einer kostenfreien Digitalen Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de, hilfsweise einer schriftlichen Ersatzmitteilung vor Abreise,
- Vorlage eines negativen Corona-Tests, unabhängig davon, ob ein vollständiger Impfschutz besteht oder ein Genesenennachweis vorliegt vor Abreise,
- Absonderung im Sinne einer häuslichen Quarantäne für die Dauer von 14 Tagen. Eine Verkürzung der Absonderungsdauer durch einen Impfnachweis, Negativtest oder Genesenennachweis ist nicht möglich!
- Darüber hinaus gilt ein grundsätzliches Beförderungsverbot aus Virusvariantengebieten. Davon ausgenommen sind unter anderem deutsche Staatsangehörige sowie Freizügigkeitsberechtigte und Drittausländer mit einem Daueraufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland, wobei jedoch die zuvor genannten Bestimmungen zu beachten sind.
Die Überwachung der Einhaltung der Absonderung ist Aufgabe der zu-ständigen Landesbehörden, in der Regel der Gesundheitsämter. Die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs beauftragten Behörden überwachen die Einhaltung der CoronaEinreiseV im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung zur Unterstützung der Gesundheits- und Ordnungsämter der Länder. Sofern Einreisende gegen die Vorgaben der CoronaEinreiseV verstoßen, beispielsweise durch eine unvollständig oder falsch ausgefüllte Digitale Einreiseanmeldung oder des Nicht-Vorliegens eines erforderlichen Negativ-Tests, informiert die Bundespolizei die zuständigen Landesbehörden mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige. Das zuständige Ordnungs- oder Gesundheitsamt führt sodann ein Bußgeldverfahren durch.
Seit Inkrafttreten der Erstfassung der CoronaEinreiseV am 14. Januar 2021 haben die Bundespolizei und die mit der Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs bis einschließlich 29. Juni 2021 folgende Feststellungen getroffen:
Durchgeführte Kontrollen: rund 7,8 Millionen Mängel DEA: rund 150.000 Mängel Nachweispflicht (Impf- oder Genesenennachweis, Negativtest): rund 60.000
Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann hierzu: "In mehr als sechs Monaten rund 7,8 Millionen Kontrollen und rund 210.000 Verstöße - die Bundespolizei unterstützt die Bundesländer hierdurch maßgeblich bei der Pandemiebekämpfung. In Anbetracht des Auftretens der Delta-Variante tragen wir alle Verantwortung, die Pandemie weiterhin bestmöglich einzudämmen. Jeder Einzelne kann dazu seinen Beitrag schon durch die Beachtung der gültigen Bestimmungen leisten - zum Wohle aller!"
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