POL-GOE: (218/2006) Unter Drogen auf "Pocketbike" erwischt - Anzeige
Göttingen (ots)
Hann. Münden, Lange Straße Dienstag, 21. Februar 2006, gegen 23.30 Uhr
Einen vermutlich unter Drogeneinfluss mit einem nicht zugelassenen sog. "Pocketbike" umherfahrenden 19 Jahre alten Mündener hat eine Funkstreife der Polizei Hann. Münden Dienstagabend (21.02.06) gegen 23.30 Uhr in der Langen Straße gestoppt. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle räumte der bei der Polizei bereits bekannte Heranwachsende ein, kurz zuvor mit dem Minimotorrad umher gefahren zu sein. Einen Führerschein besäße er nicht. Auf die Frage der Beamten, ob er vor Fahrtantritt Betäubungsmittel konsumiert habe, gab der 19-Jährige zu, am Vortag einen "Joint" geraucht zu haben. Die Streife nahm den jungen Mann zur Blutprobe mit zur Wache. In einer seiner Hosentaschen fanden die Beamten bei einer Durchsuchung Spuren von Haschischrückständen.
Wenig später in seiner Wohnung stießen die Ordnungshüter darüber hinaus auf eine geringe Menge Haschisch, eine Feinwaage und ein Messer mit Russanhaftungen.
Das Minimotorrad wurde von den Ermittlern sichergestellt. Es soll technisch untersucht werden. Den 19-Jährigen erwartet jetzt ein ganzes Anzeigenpaket u. a. wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz, das Pflichtversicherungsgesetz und natürlich gegen das Betäubungsmittelgesetz.
"Pocketbikes" sind aufgrund ihrer Motorisierung grundsätzlich zulassungspflichtig. Sie unterliegen damit der Versicherungs- und der Steuerpflicht und müssen sowohl über einen Fahrzeugschein als auch über ein amtliches Kennzeichen verfügen. Zum Führen auf öffentlichen Straßen würde man die Fahrerlaubnisklasse A und einen Helm benötigen. Lediglich bei einer Einstufung des Minibikes als "Kleinkraftrad" (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h) wäre die Klasse M ausreichend. Dann wären eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen Pflicht.
Aber Vorsicht ! Fest steht, dass die Minikräder aufgrund von derzeit entgegenstehenden Beschaffenheitsvorschriften zwar "zulassungspflichtige", aber nicht "zulassungsfähige" Zweiräder sind, mit denen im öffentlichen Verkehrsraum nicht gefahren werden darf !! So ist aufgrund ihrer extrem kleinen Größe u. a. die Anbringung eines den gestzlichen Vorschriften entsprechenden, d.h. ablesbaren Kennzeichens nicht möglich. Gleiches gilt beispielsweise für anzubringende Beleuchtungseinrichtungen und den geeigneten Fahrersitz. Einer Nutzung im eigenen Garten steht nichts entgegen.
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