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VdF-NRW: Feuerwehrverband NRW: Wehrpflicht muss wie früher auch Ersatzdienst ermöglichen
Bei den Koalitionsverhandlungen geht es auch um Zivilschutz, um Feuerwehrhäuser und die Wertschätzung des Ehrenamtes

VdF-NRW: Feuerwehrverband NRW: Wehrpflicht muss wie früher auch Ersatzdienst ermöglichen / Bei den Koalitionsverhandlungen geht es auch um Zivilschutz, um Feuerwehrhäuser und die Wertschätzung des Ehrenamtes
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Wuppertal (ots)

Im Rahmen der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung wird über einige Themen verhandelt, die unmittelbare Bezüge zur Arbeit der Feuerwehren haben. Daher hat der Verband der Feuerwehren in NRW die folgenden Hinweise, die bedacht werden sollten.

1. Bei Wehrpflicht: Wie über Jahrzehnte bewährt auch jetzt an Ersatzdienst im Zivil- und Katastrophenschutz denken!

Solange die Wehrpflicht nicht ausgesetzt war, gab es neben dem Zivildienst auch die Möglichkeit, durch mehrjährige ehrenamtliche Mitwirkung im Zivil- und Katastrophenschutz diese gesellschaftliche Pflicht abzugelten. Das war über Jahrzehnte auch über den Dienst in Freiwilligen Feuerwehren möglich. "Gerade weil im Zivilschutz, also dem Katastrophenschutz im Verteidigungsfall, einige neue Herausforderungen auf uns zukommen, ist es wichtig, bei einer Rückkehr zu einer Dienstpflicht oder auch Wehrpflicht den Ersatzdienst im Zivil- und Katastrophenschutz nicht zu vergessen. Das Thema ist so wichtig, dass auch dieser Aspekt Teil des Koalitionsvertrags sein muss", betont Bernd Schneider, Stellv. Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW. Abhängig von der Dauer eines pflichtigen Wehrdienstes könnte der Ersatzdienst sechs, sieben oder acht Jahre Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz umfassen. Bernd Schneider: "Das frühere Modell hat sich über Jahrzehnte bewährt und viele Menschen für den Zivilschutz erschlossen. Landesverteidigung ist Bundeswehr, aber eben gleichrangig auch die so genannte Zivile Verteidung. Beide müssen immer zusammen gedacht werden."

2. Sondervermögen Sicherheit: Zivilschutz auskömmlich finanzieren!

Die innere Sicherheit und die Verteidigungsfähigkeit in Deutschland müssen in weltpolitisch unruhigen Zeiten ausgebaut werden. Diese grundsätzlichen politischen Zusagen müssen nun mit Inhalten gefüllt werden. "Innere Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit entstehen nicht nur durch Investitionen in Militär und Polizei. Wer eine Verteidigungsfähigkeit Deutschlands erreichen will, muss auch den sogenannten Zivilschutz, den Katastrophenschutz im Verteidigungsfall, finanzieren. Zur Verteidigungsfähigkeit gehört auch die Fähigkeit, unsere Bevölkerung in jeder Lage zu schützen und auch gegen Manipulationen gegen Verkehrswege, die Wasser- und Energieversorgung und Ähnliches gewappnet zu sein. Neben der Militärförderung muss also auch der Zivilschutz vom Bund endlich auskömmlich finanziert sein", fordert Bernd Schneider.

3. Sondervermögen Infrastruktur: Feuerwehrhäuser nicht vergessen!

Bei der Finanzierung der Behebung von Infrastrukturdefiziten denken viele Menschen zunächst nur an Brücken, Straßen und Schulen. Zur kritischen Infrastruktur, die in den zurückliegenden Jahrzehnten vielerorts vernachlässigt wurde, zählen jedoch auch Feuerwehrhäuser. Hier greifen viele Punkte ineinander: Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit bedürfen auch funktionierender Feuerwehren. Bernd Schneider: "Wir Feuerwehren sind die einzige Organisation, die flächendeckend in allen Ortschaften vertreten ist und rund um die Uhr bei Bedarf um Hilfe gerufen wird. Wir stellen ca. 80 Prozent der Einsatzkräfte aller Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen in Deutschland. Daher müssen die Feuerwehrhäuser bei den Infrastruktur-Investitionen auch mit berücksichtigt werden."

4. Wertschätzung für das Ehrenamt: Unfallschäden im Feuerwehrdienst unabhängig von Vorschäden anerkennen!

Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige sind bei Dienstunfällen unfallversichert - über die jeweils zuständige Unfallkasse. Können jedoch sogenannte Vorschäden ursächlich unterstellt werden, beispielsweise je nach Berufsgruppe ein Meniskusschaden oder eine Herzerkrankung, entfällt die Anerkennung von Unfällen im Dienst als Dienstunfall. Bernd Schneider: "Viele Feuerwehrangehörige fühlen sich im Stich gelassen, wenn ein Unfall im Dienst nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das hemmt auch die Motivation zur ehrenamtlichen Mitwirkung, wenn der Unfallschutz häufig in Frage gestellt wird. Daher schlagen wir vor, Unfälle im ehrenamtlichen Feuerwehrdienst immer als Dienstunfälle anzuerkennen."

Diese Forderungen haben wir den zuständigen Verhandlungsteams für den Koalitionsvertrag übermittelt. Nun gilt es, diese Punkte in den Koalitionsvertrag mit aufzunehmen. Bernd Schneider: "Die Feuerwehren stehen bereit, die Herausforderungen der nächsten Jahre anzunehmen und mitzugehen. Wir stehen weiterhin als Garanten der Sicherheit in allen Städten und Gemeinden bereit. Aufgabe der Politiker im Bund ist es nun, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass wir weiterhin unsere Aufgabe erfüllen können."

Rückfragen bitte an:

Verband der Feuerwehren in NRW e.V.
Windhukstraße 80
42277 Wuppertal

Christoph Schöneborn, LL.M., LL.M.
Telefon: +49 (01 70) 2 21 80 32
E-Mail: christoph.schoeneborn@vdf.nrw
http://www.vdf.nrw

Original-Content von: Verband der Feuerwehren in NRW e. V., übermittelt durch news aktuell

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